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Hans-Böckler-Stiftung Promtionsförderung

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Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Mit ihrer Promotionsförderung will die Hans-Böckler-Stiftung Doktorandinnen und Doktoranden fördern, die wissenschaftlich besonders befähigt und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagiert sind. Das Promotionsvorhaben muss gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Förderung

Gefördert werden Doktorand/-innen aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Promotion zugelassen sind und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Promotionen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, können im Regelfall nicht gefördert werden. Die Förderung umfasst neben der materiellen Leistung des Stipendiums eine Vielzahl von ideellen Angeboten, die den Prozess des Promovierens unterstützen.

Materielle Förderungsleistungen
Das Promotionsstipendium beträgt € 920 pro Monat, zusätzlich wird eine monatliche Forschungskostenpauschale in Höhe von € 100 gezahlt.

Darüber hinaus werden in Rahmen der materiellen Förderung Forschungsaufenthalte, Tagungen und Sprachkurse im Ausland unterstützt.

Die ideelle Förderung: Unter dem Motto " Fördern heißt Fordern " bietet die Hans Böckler Stiftung ihren PromotionsstipendiatInnen mehr als ein Stipendium. Im Rahmen der ideellen Förderung gibt es Angebote, die der zusätzlichen Qualifizierung dienen und den Prozess des Promovierens unterstützen sollen.

Voraussetzungen

Die Stiftung fördert Promotionen

* als individuelle Vorhaben
* im Rahmen von Forschungsverbünden
* in Graduate Schools
* und innerhalb von Promotions- und Graduiertenkollegs, die zeitlich befristet und interdisziplinär ausgerichtet sind. Dazu erfolgen gesonderte Ausschreibungen.

Dauer der Förderung

Promotionen werden im Regelfall zwei Jahre gefördert. Die Förderung kann in besonders begründeten Einzelfällen zweimal um sechs Monate verlängert werden, wenn dies zur Sicherung des Fördererfolges oder der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit notwendig ist.

Hinweise zur Bewerbung

Anträge auf Promotionsförderung können jederzeit über die Gewerkschaften oder direkt bei der Stiftung eingereicht werden.
Details zu den Bewerbungsunterlagen gibt es HIER oder als Download im rechten Frame dieser Seite.
Im Normalfall muß ein Antrag 3 bis 4 Monate vor der Sitzung des Auswahlausschusses gestellt werden. Dennoch kann in Einzelfällen auch diese Frist nicht ausreichend sein.
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet. Einmal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich nicht erneut bewerben und zwar auch dann nicht, wenn sie ein völlig neues Projekt verfolgen.
Bewerbungsbogen und eingereichte Gutachten verbleiben bei der Stiftung, die weiteren Unterlagen werden vernichtet.

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