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Baden-Württemberg-STIPENDIUM

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Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
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Richard-Wagner-Straße 51
70184 Stuttgart
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende hat das Ziel, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Ferner sollen die Bindungen zwischen den Hochschulen und der Dualen Hochschule des Landes und ihren ausländischen Partnern angeregt sowie nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden.

Das Programm wendet sich an Studierende staatlicher sowie ausgewählter staatlich anerkannter baden-württembergischer Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs und vergleichbarer Hochschulen im Ausland (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen sowie der Dualen Hochschule). Es werden nur gute bis sehr gute Bewerber gefördert, die durch einen Studien-/Forschungsaufenthalt im Ausland oder in Baden-Württemberg ihre fachliche und interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM soll die Bindung an das Land Baden-Württemberg fördern.

Die Auswahl der Partnerhochschulen im Ausland erfolgt durch die jeweilige baden-württembergische Hochschule und Duale Hochschule in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer jeweiligen Internationalisierungsstrategie.

Förderung

Die Förderhöhe hängt u.a. vom Studiensemester und vom Studienfortschritt (Undergraduate-, Graduate-Bereich) ab und beträgt pro Monat mindestens 400 Euro für Studierende an Hochschulen und mindestens 100 Euro für Studierende an der Dualen Hochschule.

Voraussetzungen

Bewerben können sich Studierende an baden-württembergischen Hochschulen, die für ein bis zwei Semester an eine ausländische Partnerhochschule gehen möchten bzw. Studierende an ausländischen Partnerhochschulen, die für ein bis zwei Semester an einer baden-württembergischen Hochschule studieren möchten.

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende wird ausschließlich im Rahmen von Studierendenaustausch zwischen baden-württembergischen Hochschulen und ihren ausländischen Partnerhochschulen vergeben.

Dauer der Förderung

Die Förderdauer bewegt sich bei den Hochschulen zwischen vier und elf Monaten und bei der Dualen Hochschule zwischen drei und sechs Monaten.

Hinweise zur Bewerbung

Die Studierenden können sich für die von ihrer Hochschule bzw. Dualen Hochschule ausgeschriebenen Stipendienplätze beim Akademischen Auslandsamt oder der sonst für Auslandsaktivitäten zuständigen Stelle bewerben.

Ausländische Studierende von Partnerhochschulen bewerben sich an ihrer Heimathochschule.

Welche Form der Bewerbungsantrag haben muss und welche Unterlagen (Formulare etc.) hierzu von Ihnen benötigt werden, ist beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule bzw. Dualen Hochschule zu erfragen.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungen müssen jeweils bis spätestens 31. März für das im Herbst beginnende Förderjahr bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen eingehen.

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