Frankfurter Handbuch zum neuen Schuldrecht

Autor
Roland Schimmel, Dirk Buhlmann

Gebundene Ausgabe

Erschienen / Verlag
2002 Luchterhand (Hermann)

Professor
Prof. Dr. Roland Schimmel

Beschreibung

Aus der Amazon.de-Redaktion
Das von Richtern und Ivy-League-Anwälten verfasste Handbuch zielt mit einem betont systematischen Ansatz darauf ab, das neue Recht in seinen Regelungszusammenhängen auch zur Gesamtprivatrechtsordnung darzustellen. Aufgrund seines hohen Informationsgehaltes erfüllt es daneben eine wichtige Nachschlagefunktion, die durch seine starke Untergliederung wirksam unterstützt wird. Von den mit nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erschienenen Einführungswerken unterscheidet sich das Handbuch damit sowohl durch eine breitere als auch tiefere Problemsicht.

Neben den Eckpunkten der Reform wie der Novellierung des Verjährungsrechts, des Rechts der allgemeinen Leistungsstörungen, des Kaufrechts etc. werden etwa auch die Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete wie insbesondere das Arbeitsrecht ausführlich in einem eigenen Kapitel dargestellt. Innerhalb der Kernbereiche der Schuldrechtsmodernisierung wird auf eine praxisgerechte Schwerpunktsetzung geachtet, die z. B. im Darlehensrecht auf dem Verbraucherdarlehensvertrag nach den §§ 491 ff. BGB neu liegt. Dabei gleichen die Autoren das Fehlen einschlägiger Rechtsprechung zum neuen Recht im Rahmen des Möglichen durch akribische Arbeit am Gesetzeswortlaut aus (exemplarisch S. 169 ff. zu Neuregelungen der Rechtsgeschäftslehre).

Trotzdem verlieren sich die Ausführungen niemals im Begrifflich-Theoretischen. Insoweit sind neben Ansätzen einer Fallgruppenbildung und Hinweisen auf die Darlegungs- und Beweislast die zahlreichen Praxistipps der Autoren hervorzuheben. Hierdurch wird der forensisch tätige Rechtsanwalt ohne weiteres in die Lage versetzt, die Risiken zu vermeiden, die die Reform birgt, aber auch die Chancen zu nutzen, die vor allem das neue Leistungsstörungsrecht bietet. Das Verständnis fördern die zahlreichen Anwendungsbeispiele, die etwa die Übergangsregelungen des Verjährungsrechts oder das Verhältnis von kaufvertraglichen Primär- und Sekundäransprüchen illustrieren. --RA Claudia von Selle

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