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Arbeitsrechtliches Frühstück

Beschreibung


Eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen steht nach dem
Bundesurlaubsgesetz jedem Arbeitnehmer zu. Doch was passiert mit diesem
Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird?


Regelmäßig
stehen dem gekündigten Arbeitnehmer in einer solchen Situation noch
offene Urlaubstage zu. Besonders im Fall einer fristlosen Kündigung
bleibt meist keine Zeit mehr, die Urlaubstage tatsächlich in Anspruch zu
nehmen. Doch was ist die Alternative: Kann er ausgezahlt werden oder
eventuell sogar verfallen? Worauf müssen Arbeitgeber achten? Diese und
weitere Fragen zum Resturlaub im Falle einer Kündigung beantworten wir
Ihnen in dem Vortrag.

Nach den Vorträgen besteht die Möglichkeit zu Diskussion und Austausch.


Referent | Prof. Dr. Tim Jesgarzewski


Ihre Anmeldung zum »Arbeitsrechtlichen Frühstück« nimmt Sabine Kleine gerne entgegen: sabine.kleine@fom.de

Die
Teilnahme ist kostenfrei. Gerne stellen wir Rechtsanwälten eine
Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer au




Veranstalter

FOM Hochschulzentrum
Linzer Str. 7
28359 Bremen

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