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Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Studium

Beschreibung


Ein berufsbegleitendes Studium ist nicht nur eine Frage der
persönlichen Einstellung, sondern auch der Finanzierung. Da ist es gut
zu wissen, dass die Aufwendungen für ein ausbildungs- oder
berufsbegleitendes Studium bei der Steuererklärung abgesetzt werden
können.


Aufwendungen für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung
vermittelt, sind als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro
abzugsfähig. Die Kosten können sogar in voller Höhe als Werbungskosten
bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Stefan Karsten Meyer
erläutert in seinem Vortrag am 5. April, welche Kosten unter diese
Regelung fallen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Der Experte für Steuerfragen gibt Tipps für die Praxis: Mit seiner Hilfe
können Studierende eine weitergehende Geltendmachung der Studienkosten
optimal für sich nutzen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen nimmt die Zentrale Studienberatung
gerne unter der E-Mail-Adresse studienberatung@fom.de oder unter der
Telefonnummer 0800-1959595 (gebührenfrei) entgegen.




Veranstalter

FOM Hochschulzentrum Nürnberg, Raum S16
Zeltnerstr. 19
90443 Nürnberg

Kontakt

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