Steuerliche Absetzbarkeit für Aufwendungen für ein Studium
Beschreibung
Aufwendungen für ein ausbildungsbegleitendes Studium sind als
Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Die
Kosten für das berufsbegleitende Studium nach einer abgeschlossenen
Berufsausbildung können sogar in voller Höhe als Werbungskosten bei der
Steuererklärung geltend gemacht werden. Was das für Studierende
bedeutet, erläutert die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Hille
Behrens am 9. Mai an der FOM Hochschule in Hannover.
Die Expertin für Steuerfragen gibt Tipps für die Praxis: Mit ihrer
Hilfe sollen Studierende eine weitergehende Geltendmachung der
Studienkosten optimal für sich nutzen.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen nimmt Janina Mühlan gerne unter der E-Mail-Adresse janina.muehlan@bcw-gruppe.de oder unter der Telefonnummer 0511 898404-14 entgegen.
Veranstalter
LEBPlathnerstrasse 3a
30175 Hannover