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Auf Umwegen zum Studium – Studienplatz für Wirtschaftswissen einklagen

Auf Umwegen zum Studium – Studienplatz für Wirtschaftswissen einklagen

Die Universitäten sind bei Abiturienten im Moment gefragt wie noch nie zuvor. Doch die Kapazitäten der Hochschulen sind nur beschränkt, weshalb jährlich tausende Bewerber abgelehnt werden. Gerade in den beliebten Wirtschaftswissenschaften sind gute Studienplätze knapp bemessen. Doch mit einer Studienplatzklage kann geholfen werden.


Deutschlands beliebteste Studiengänge: Die Wirtschaftswissenschaften

An den deutschen Hochschulen sind aktuell mehr als 2 Millionen Studierende immatrikuliert. Mit Abstand das beliebteste Studienfach ist die Betriebswirtschaftslehre (BWL). Allein im Wintersemester 2012/13 wählten 209.724 Studenten dieses Fach. Bei der großen Nachfrage ist es keinesfalls verwunderlich, dass den Universitäten gerade an beliebten Orten die Studienplätze ausgehen. Wer also abgelehnt wird, sollte nicht überrascht sein. Selbst mit einer Ablehnung besteht jedoch immer noch die Möglichkeit, einen Platz über eine Studienplatzklage zu ergattern.

So funktioniert die Studienplatzklage allgemein

Sollte die Bewerbung auf den gewünschten Studiengang, aufgrund eines zu hohen Numerus Clausus nicht erfolgreich sein, kann es lohnen, dagegen vor Gericht vorzugehen. Dadurch wird Druck auf die Hochschulen ausgeübt, um womöglich doch noch eine Zulassung zu erhalten. Dies geschieht meist über die Einberufung eines Eilverfahrens, sodass die Entscheidung bis zum Beginn des angestrebten Semesters steht. Hierfür sollte man sich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung suchen und idealerweise der beim Einklagen von Studienplätzen bereits mehrfach gewonnen hat. Vor Gericht wird dann sorgfältig überprüft, ob die jeweilige Universität die zur Verfügung gestellten Studienplätze richtig berechnet hat. Es muss begründet werden, warum keine weiteren Studenten aufgenommen werden können. Entscheidet der Richter, dass die Hochschule ihre Kapazitäten nicht ausreichend genutzt hat, bekommt der Kläger einen Studienplatz. Klar ist jedoch, dass Entscheidungen immer im Einzelfall getroffen werden – eine sichere Erfolgsaussicht besteht daher nicht. Man sollte sich also darüber im Klaren sein, dass eine solche Klage mit Kosten verbunden ist. Im schlimmsten Fall wird viel ausgegeben, ohne dass ein weiterer Studienplatz zugänglich wird.

Per Klage einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang ergattern

Das Interesse für Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre bleibt ungebrochen. Je nach spezifischem Studiengang und -ort variieren die Bewerberzahlen stark. Auch die Auswahlgrenzen sind starken Schwankungen unterlegen. Während der Numerus Clausus an Berliner Hochschulen teilweise bei 1,5 lag, boten andere Hochschulen Studiengänge dieser Art gänzlich zulassungsfrei an. Gerade an beliebten Hochschulstandorten entdecken immer mehr abgelehnte Bewerber die Möglichkeit der Studienplatzklage. Dennoch bleiben die Zahlen vor Gericht überschaubar und die Erfolgschancen recht hoch. Dies ist jedoch abhängig von Studiengang und Hochschule. In den meisten Verfahren können aber zusätzliche Plätze erreicht werden. Für gescheiterte Bewerber der Wirtschaftswissenschaften ist der Klage-Schritt daher sicherlich einen Versuch wert.

Bild 1: © istock.com/utah778
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