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Cum-Ex-Geschäfte: Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages beruft sich auf Studie von Mannheimer BWL-Professor

  • Forschungsarbeit mit höchster Praxisrelevanz: Wissenschaftlicher Beitrag von Mannheimer Steuerprofessor Christoph Spengel schließt Gesetzeslücke bei Cum-Ex-Geschäften aus.
  • Professor Spengel fungiert als Gutachter des Untersuchungsausschusses und Berater des Bundesfinanzministeriums zum Thema Cum-Ex-Geschäfte.
Um mehr als zwölf Milliarden Euro sollen Banken und Investmentfonds den deutschen Staat betrogen haben – das Thema Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Aktientransaktionen mittels Leerverkäufen um den Dividendenstichtag zu vermeintlich unrechtmäßigen Steuerrückzahlungen führen, füllt derzeit die Schlagzeilen der deutschen Medien. Der Mannheimer BWL-Professor Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II, veröffentlichte bereits im April 2015 gemeinsam mit einem Co-Autor eine Studie zu dieser Geschäftspraxis, in der anhand einer steuerrechtlichen Analyse das Vorhandensein einer Gesetzeslücke ausgeschlossen wird.

Das Ergebnis der Studie ist, dass Cum-Ex-Geschäfte zu keinem Zeitpunkt mit dem Gesetz in Einklang standen und auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. So erklärt Professor Spengel: „Wenn keine anderen wirtschaftlichen Gründe außer Steuervermeidung vorliegen, dann sind wir dem Wortlaut nach im Missbrauch von Steuergestaltung nach Paragraf 42 der Abgabenordnung". Dieses Rechtsverständnis teilt auch der Deutsche Bundestag, der im November 2015 einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogenen Cum-Ex-Geschäfte eingesetzt hat und zu dessen Gutachter Professor Spengel berufen wurde. Des Weiteren fungiert Professor Spengel als wissenschaftlicher Beirat des Bundesfinanzministeriums, das unter anderem auch anstrebt, durch eine Änderung des Investmentsteuergesetzes die Umgehung der Kapitalertragsteuer durch weiterhin laufende Gestaltungsmodelle in Zukunft zu unterbinden.

Professor Spengels wissenschaftlicher Beitrag ist eine von zahlreichen Forschungsarbeiten, die am WissenschaftsCampus „Mannheim Taxation“ (MaTax) entstanden sind. Als Kooperation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Universität Mannheim stellt MaTax ein in dieser Form in Deutschland und Europa bislang einmaliges wissenschaftliches Kompetenzzentrum für Steuern dar, in dem 15 Professoren, 10 Nachwuchswissenschaftler und rund 50 Doktoranden auf dem Gebiet der Besteuerung forschen. Das interdisziplinäre Team besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Bereichen Unternehmensbesteuerung, öffentliche Finanzen, Steuerrecht sowie den Politikwissenschaften. Getragen und gemeinsam finanziert wird MaTax von den beiden beteiligten Institutionen sowie der Leibniz-Gemeinschaft, der das ZEW angehört, und dem Land Baden-Württemberg. Wissenschaftliche Leitidee des Projekts ist die Frage, wie ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Steuersystem ausgestaltet werden muss, um vor dem Hintergrund von europäischer Integration und Globalisierung neue wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Professor Spengel ist Sprecher und einer der Direktoren von MaTax.

Mehr zum Leibnitz-WissenschaftsCampus Mannheim Taxation unter: www.matax.eu

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