Eine Weiterbildung bedeutet nicht nur zeitliches sondern auch finanzielles Investment in Ihre Zukunft. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir eine möglichst umfassende Übersicht verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildungsaktivitäten zusammengestellt. Einige Finanzierungsmöglichkeiten sind auf Arbeitnehmer_innen bzw. Unternehmen in Österreich beschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Aufzählung kein Rechtsanspruch ableiten lässt und dass wir keine Garantie für die Zusage einer Förderung oder eines sonstigen finanziellen Vorteils übernehmen können. Kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständige Förderstelle oder Institution, um sich detailliert zu informieren.

Die Academy for Continuing Education vergibt gemeinsam mit Kooperations- und Medienpartnern in regelmäßigen Abständen Stipendien für unterschiedliche Programme. Weiters werden vereinzelt Studienplätze für herausragende Bewerber_innen von Unternehmen gesponsert. Informationen dazu finden Sie während des jeweiligen Ausschreibungszeitraums unter News sowie auf den einzelnen Lehrgangs-Websites unter dem Menüpunkt Zulassung - Finanzierung.

Auf unserer Website finden Sie eine umfassende Übersicht über nationale und internationale Förderungen für ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen. Informationen zu Förderungen für österreichische Unternehmen haben wir ebenfalls für Sie zusammengestellt.

Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbart werden und darf insgesamt maximal ein Jahr dauern. Innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren kann sie auch in Teilen von jeweils mindestens zwei Monaten konsumiert werden. Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht, wenn die Anwartschaft für Arbeitslosengeld erfüllt ist und eine Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 (bei Betreuungspflichten 16) Wochenstunden absolviert wird. Nähere Informationen zur Bildungskarenz finden Sie hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Arbeitnehmer_innen, die nicht in Bildungskarenz gehen, aber ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, können mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25 % und maximal 50 % vereinbaren. Die Bildungsteilzeit kann von vier Monaten bis zu zwei Jahren dauern und innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren konsumiert werden. Auch eine Konsumation in mehreren Teilen oder die Kombination mit einer Bildungskarenz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld gegeben sind, und eine Weiterbildungsmaßnahme im Umfang von mindestens zehn Wochenstunden absolviert wird, besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld. Nähere Informationen zur Bildungsteilzeit, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Seit September 2005 können Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die damit zusammenhängenden Kosten (Bücher, Lernunterlagen, PC, Reise- und Aufenthaltskosten etc.) mit einem Bauspardarlehen finanziert werden. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Kredit sind beim Bildungsdarlehen keine Eigenmittel erforderlich und die Ratenrückzahlung beginnt in der Regel erst nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung. Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihre Bank oder Bausparkasse.

Einige Unternehmen und Institutionen haben Bildungsfonds gegründet, die Darlehen an ausgewählte Studierende vergeben. Im Gegensatz zu herkömmlichen Darlehen erfolgt die Rückzahlung einkommensabhängig und erst nach erfolgreichem Berufseinstieg. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Anbietern.