Einschränkung des Kündigungsschutzes durch Nichtberücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr ist gemeinschaftsrechtswidrig
Fachartikel 457
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Artikel
2010
2010
Sprache
deutsch
deutsch
Beschreibung
Bedenken gegen die üblichen Unkündbarkeitsklauseln ergeben sich mit Blick auf den gemeinschaftsprimärrechtlichen Diskriminierungsschutz schon ob der schwachen Legitimationswirkung des Schutzzieles "Förderung älterer Arbeitnehmer". Die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag trägt auch dem Interesse des Arbeitgebers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und dem Schutz der Betriebsabläufe vor Störungen durch eine häufige Mitarbeiterfluktuation Rechnung. Sie sichern die langfristige Bindung von Leistungsträgern an das Unternehmen. Die in § 622 Abs. 1 BGB geregelten gesetzlichen Kündigungsfristen stehen gem. § 622 Abs. 4 S. 1 BGB ohne weitere Einschränkungen zur Disposition der Tarifparteien, soweit es sich um konstitutive Abweichungen handelt. Dies gilt aber nicht für deklaratorische Wiederholungen der gesetzlichen Rechtslage.