Vorsorgemaßnahmen zur Gefahrenabwehr durch Verbot des Alkoholkonsums auf öffentlich zugänglichen Flächen

Fachartikel 563

Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2013
Sprache
deutsch

Beschreibung

1. Eine Regelung in einer Polizeiverordnung , wonach es im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich der Verordnung auf den öffentlich zugänglichen Flächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder in Konsumabsicht mit sich zu führen, ist nur dann durch die Ermächtigungsgrundlage des § 10 i.V. mit § 1 PolG gedeckt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das verbotene Verhalten regelmäßig und typischerweise Gewaltdelikte zur Folge hat.
2. Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch die Ermächtigungsgrundlage in § 10 i.V. mit § 1 PolG nicht gedeckt.

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