Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB
Fachartikel 587
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2014
2014
Sprache
deutsch
deutsch
Co Autoren
DH Silke Schwab
DH Silke Schwab
Beschreibung
2. Das in § 84 Abs. 2 SGB IX vorgeschriebene "Betriebliche Eingliederungsmanagement" (BEM) stellt eine Konkretisierung dieses Grundsatzes dar.
3. Dabei ist das BEM an sich zwar kein milderes Mittel. Durch das BEM können aber solche milderen Mittel, z. B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden.