Studiengebühren - Tipps zum Bildungsscheck & zur steuerlichen Absetzbarkeit
Beschreibung
Bücher, Kleidung, Clubbesuche: Das Studentenleben ist teuer –
auch für berufsbegleitend Studierende. Da ist es gut zu wissen, dass
die Aufwendungen für ein ausbildungs- oder berufsbegleitendes Studium
bei der Steuererklärung abgesetzt oder durch den Bildungsscheck NRW
bezuschusst werden können. Die Sonderveranstaltung der VWA und FOM
Hochschule am 25. April in Bochum informiert Interessierte, wie das
funktioniert und was es zu beachten gilt.
Ein berufsbegleitendes Studium zu absolvieren, ist nicht nur eine
Frage der persönlichen Einstellung und Interessen, sondern auch der
Finanzierbarkeit. Dabei kommt den Studierenden zugute, dass die
Aufwendungen für ein Studium als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Was
das konkret bedeutet, welche Kosten unter diese Regelung fallen und
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erklärt der Steuerberater
Bernd Hoffmeister. Christiane Schuld von der BCW Gruppe stellt zudem den
Bildungsscheck NRW vor – ein Förderprogramm, das Weiterbildungskosten
bezuschusst.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen nimmt die Zentrale Studienberatung gerne unter der E-Mail-Adresse studienberatung@fom.de oder unter der Telefonnummer 0800-1959595 (gebührenfrei) entgegen.
Veranstalter
FOM Hochschulzentrum Bochum c/o Technologiezentrum RuhrUniversitätsstraße 142
44799 Bochum