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Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Studium

Beschreibung


Ein berufsbegleitendes Studium ist für viele auch eine
finanzielle Herausforderung. Da ist es gut zu wissen, dass die
Aufwendungen für ein ausbildungs- oder berufsbegleitendes Studium bei
der Steuererklärung abgesetzt werden können. Wie dies genau
funktioniert, erklärt Prof. Dr. Marco Thönnes, Steuerberater und
wissenschaftlicher Studienleiter der Bachelor-Studiengänge, in einem
Vortrag am 23. Mai an der FOM Hochschule in Duisburg.


Aufwendungen für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung
vermittelt, sind als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro
abzugsfähig. Prof. Dr. Marco Thönnes stellt die aktuelle Rechtslage vor
und erläutert, welche Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme erfüllt
sein müssen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen nimmt die Zentrale Studienberatung unter der E-Mail-Adresse studienberatung@fom.de oder unter der Telefonnummer 0800-1959595 (gebührenfrei) entgegen.




Veranstalter

FOM Hochschulzentrum Duisburg
Bismarckstr. 120
47057 Duisburg

Kontakt

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