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Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für das Studium

Beschreibung

Neben Disziplin und Ehrgeiz erfordert ein berufsbegleitendes Studium auch finanzielle Mittel. Da ist es gut zu wissen, dass diese Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Wie das funktioniert, erläutert der Experte für Steuerfragen Stefan Karsten Meyer am 18. Oktober an der FOM Hochschule in Augsburg.

Aufwendungen für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Falls vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen wurde, können die Kosten sogar in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Stefan Karsten Meyer, FOM Dozent für Steuerrecht, erläutert, welche Kosten unter diese Regelung fallen und welche Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme erfüllt sein müssen. Er gibt auch konkrete Tipps: Mit seiner Hilfe können Studierende eine weitergehende Geltendmachung der Studienkosten optimal für sich nutzen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen nimmt die Zentrale Studienberatung unter der E-Mail-Adresse studienberatung@fom.de oder unter der Telefonnummer 0800-1959595 (gebührenfrei) entgegen.

Veranstalter

Kolping-Akademie
Frauentorstrasse 29
86152 Augsburg
18 Uhr

Kontakt

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