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Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Studium

Beschreibung

Ein berufsbegleitendes Studium ist nicht nur eine Frage der persönlichen Einstellung, sondern auch der Finanzierung. Da ist es gut zu wissen, dass die Aufwendungen für ein ausbildungs- oder berufsbegleitendes Studium bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Wie dies genau funktioniert, erläutert Diplom-Finanzwirtin Katja Solbach am 25. Oktober an der FOM Hochschule in Neuss.

Aufwendungen für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Die Kosten können sogar in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Katja Solbach erläutert, welche Kosten unter diese Regelung fallen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen nimmt die Zentrale Studienberatung unter der studienberatung@fom.de oder unter der Telefonnummer 0800-1959595 (gebührenfrei) entgegen.

Veranstalter

FOM Hochschulzentrum
Hammfelddamm 2
41460 Neuss
18 Uhr

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