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Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderung

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Breite Straße 29
10178 Berlin
Das Studienförderwerk Klaus Murmann vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende, die über ein qualifiziertes Auswahlverfahren in die Förderung der sdw aufgenommen worden sind.

Alle Stipendien werden fast ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Bei der Vergabe und der Berechnung der Stipendien unterliegt die sdw daher den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Förderung

Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Studierende ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Zusätzlich wird ein einkommensunabhängiges Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gezahlt.

* Stipendium (Förderhöchstsatz): 585 Euro/Monat
* Büchergeld: 80 Euro/Monat
* Familienzuschlag: 155 Euro/Monat

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 59 Euro/Monat und eine Kinderbetreuungspauschale von monatlich 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind gezahlt werden.

Gefördert wird bis zum Ende der Regelstudienzeit. Werden zwei Studiengänge parallel absolviert, wird bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Eine Verlängerung der Förderzeit ist in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich.

Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:
* Zuschläge zum Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthalts
* Reisekostenzuschuss
* Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
* anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
* Übernahme von Council-Gebühren

Informationen zu Studiengebühren
Nach unseren Informationen befreien folgende Hochschulen die Stipendiatinnen und Stipendiaten der elf Begabtenförderwerke, zu denen die sdw gehört, auf Antrag und ohne weitere Leistungsprüfung von den Studienbeiträgen:

Bayreuth, Universität
Eichstatt, Katholische Universität
Frankfurt/Main, Universität
Heidelberg, Pädagogische Hochschule
Hof, Fachhochschule
Köln, Fachhochschule für Musik
Konstanz, Universität (auf Antrag)
Ludwigsburg, Filmakademie
München, Fachhochschule
Nürtingen-Geislingen, Fachhochschule für Wirtschaft und Umwelt
Passau, Universität
Würzburg, Hochschule für Musik

Zudem können sich sdw-Stipendiaten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen der sdw mit ausgewählten privaten Hochschulen um den Erlass von Studiengebühren an folgenden Standorten bewerben:

CDI - Collège des Ingénieurs
Hertie School of Governance
Zeppelin University
Frankfurt School of Finance and Management (hier richtet sich das Angebot gezielt an ausländische sdw-Stipendiaten)

Voraussetzungen

Gefördert werden können:
* Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz besitzen
* Studierende anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind
* Migrantinnen und Migranten, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben
* deutsche und ausländische Doktoranden.

Stipendiatinnen und Stipendiaten, die während ihrer regulären Förderzeit für Studien- oder Praxissemester ins Ausland gehen, haben die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine zusätzliche finanzielle Auslandsförderung zu erhalten.

Auslandsaufenthalte oder Forschungsprojekte von Studierenden und Promovierenden, die sich nicht in der regulären Förderung der sdw befinden, können hingegen nicht gefördert werden.

Hinweise zur Bewerbung

Das Studienkolleg ist offen für Studienanfänger und Studierende aller Fächer mit dem Berufziel "Lehramt". Initiativbewerbungen sind ausdrücklich erwünscht. Interessenten richten ihre Bewerbung an einen Vertrauensdozenten der sdw in ihrer Region. Steht bei Studienanfängern die zukünftige Hochschule noch nicht fest, bewerben sie sich an einer Hochschule in der Nähe ihres Wohnortes.
Wen suchen wir?

Wir suchen weltoffene aktive junge Menschen mit Führungspotenzial. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule bzw. Studium erwarten wir

* gesellschaftliches Engagement und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen (z. B. Gremienarbeit an der Hochschule oder die aktive Mitwirkung in Vereinen)
* soziale Kompetenz (u. a. Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Team- und Motivationsfähigkeit)
* Zielstrebigkeit (u. a. klare Vorstellungen vom Berufsziel "Lehramt")
* gutes Allgemeinwissen (u. a. umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur)
* Fähigkeit zum vernetzten Denken
* kommunikative Fähigkeiten

Wir ermuntern besonders Studienanfänger und Studierende mit Migrationshintergrund sowie mit mathematischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Schwerpunktfächern zur Bewerbung.

Alle wichtigen Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie weitere bedeutende Informationen zu Bewerbungsfristen und dem Bewerbungsverfahren finden Interessierte bei den "häufig gestellten Fragen": FAQ.

Bewerbungsfristen

* Studierende in Diplomstudiengängen an Fachhochschulen: Bewerbung bis zum Ende des 3. Fachsemesters
* Studierende in Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen an anderen Hochschulen: Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters
* Studierende in Bachelor-Studiengängen: Bewerbung bis zum Ende des 2. Fachsemesters
* Studierende in Bachelor-Studiengängen mit anschließendem Masterstudiengang: Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters im BA, wenn direkt nach dem BA ein MA geplant ist
* "Schülerstudenten", die bereits während ihrer Schulzeit Leistungsnachweise an der Hochschule erworben haben: Bewerbung im Abiturjahr

Bei mehreren Studienfächern, die nicht zeitgleich begonnen worden sind, ist die Fachsemesterzahl des Studienfachs relevant, das zuerst aufgenommen worden ist.

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