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Master Bank- und Kapitalmarktrecht (LL.M.) - 60 ECTS

Fact sheet

Abschluss
Master, Master of Laws (LL.M.)

Unterrichtssprache
Deutsch

Fachrichtung
Wirtschaftsrecht

Schwerpunkte
Bankwesen, Kapitalmärkte, Vertragsrecht

Studienart
Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium, Vollzeitstudium

Standorte
Online

Kontakt

Ansprechpartner
Studienberatung
Fernstudium
3 Billionen Euro. Das ist in etwa die Summe, die von der Europäischen Zentralbank jährlich an Krediten ausgegeben wird. Willst Du mehr über die Rechtsgrundlagen der Bank- und Kapitalmärkte erfahren?

Dann starte mit unserem weiterbildenden 60-ECTS-Fernstudium Bank- und Kapitalmarktrecht (LL.M.) durch. Wenn Du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst und Freude daran hast, komplexen Themen auf den Grund zu gehen, ist dieser Studiengang wie für Dich gemacht. Im Studium erfährst Du, welche Mechanismen das Kreditvergaberecht steuern und wie Unternehmen ihre Kapitalmarkt-Compliance regeln. Deine Wahlpflichtmodule wählst Du aus den Themen Unternehmensfinanzierung, Insolvenzrecht oder Unternehmensregulierung.

Voraussetzungen / Zulassung

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes, grundständiges Studium in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre (mit mindestens 30 ECTS Recht) oder jedes andere abgeschlossene juristische Bachelor-Studium (jeder LL.B.) im Umfang von mindestens 240 ECTS oder ein abgeschlossenes Studium, wodurch der akademische Grad Diplom-Jurist erworben wurde
  • Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule/Universität
  • Abschlussnote mindestens „Befriedigend“
  • Nachweis über mind. ein Jahr relevante und qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms. (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben.)
ODER
  • Abgeschlossene erstes juristische Prüfung nach § 5 DRiG (Staatsexamen)
  • Nachweis über mind. ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben.)
Alternativen zur Mindestnote (60 ECTS-Punkte)

Wenn Du Deinen Bachelor mit der Note „Ausreichend“ (bis 4,0) abgeschlossen hast, kannst Du trotzdem zu einem Master- oder MBA-Studium zugelassen werden. Dafür brauchst Du:
  • Einen Bachelorabschluss (Note 3,5 – 4,0) von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule UND
  • Einschlägige Studienleistungen aus einem Master/MBA an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, passend zum angestrebten Master/MBA, im Umfang von mind. 20 ECTS-Punkten oder
  • Einen einschlägigen abgeschlossenen Master/MBA von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ODER
  • Einschlägige anrechenbare außerhochschulische Qualifikationen wie Weiter-/ Fortbildungen auf DQR7-Niveau oder – bei ausländischen Qualifikationen wie Postgraduate Diplomas – äquivalent zu DQR7-Niveau, passend zum angestrebten Master/MBA, im Umfang von mind. 30 ECTS-Punkten
Tipp: Diese einschlägigen Leistungen kannst Du auch überprüfen lassen und per Anerkennungsantrag gegebenenfalls auf Dein fachlich passendes Studium bei uns anrechnen bzw. anerkennen lassen.

Berufserfahrung

Nachweis über mind. ein Jahr relevante und qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms. (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben.)

Deine Berufserfahrung aus einem erfolgreich abgeschlossenen akademisch begleiteten Dualen Studium aus Deutschland kann als Nachweis der qualifizierten Berufserfahrung für einen weiterbildenden Masterstudiengang berücksichtigt werden (wenn der fachliche Schwerpunkt der berufspraktischen Tätigkeit im Dualen Studium zum gewünschten Masterstudiengang passt).

Optionale Einstiegsmöglichkeiten

Je nach Vorbildung sind beim 60-ECTS-Studienprogramm zusätzlich folgende Einstiegsmöglichkeiten ausschlaggebend:
  • Bei 240 ECTS-Punkten aus Erststudium: Direkter Zugang möglich mit Nachweis über mind. ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben.)
  • Bei 210 ECTS-Punkten aus Erststudium: Direkter Zugang möglich durch Belegung von Kursen im Umfang von 30 ECTS-Punkten zur Schließung der ECTS-Punkt-Lücke oder alternativ möglich mit Nachweis über mind. ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben.)
  • Bei 180 ECTS-Punkten aus Erststudium: Belegung von Kursen im Umfang von 30 ECTS-Punkten und Nachweis über mind. ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung. (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben) ODER Nachweis über mind. zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben.)
Deine Berufserfahrung aus einem erfolgreich abgeschlossenen akademisch begleiteten Dualen Studium aus Deutschland kann als Nachweis der qualifizierten Berufserfahrung für einen weiterbildenden Masterstudiengang berücksichtigt werden (wenn der fachliche Schwerpunkt der berufspraktischen Tätigkeit im Dualen Studium zum gewünschten Masterstudiengang passt).

Die Berufserfahrung aus Deinem Dualen Studium kann aber nicht zur Überbrückung fehlender ECTS-Punkte für die Zulassung zu einem Masterstudiengang mit 60 ECTS-Punkten genutzt werden.

Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist grundsätzlich möglich.

Die optionalen Einstiegsmöglichkeiten stellen Einzelfälle zu den o.g. Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen dar und sichern das Vorliegen einer entsprechenden Qualifikation für Masterstudiengänge. Die Zulassung steht im Ermessen der Hochschule.

Deutschkenntnisse

Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir für das deutschsprachige Studienprogramm einen Nachweis Deiner Deutschkenntnisse. Diese kannst Du uns wie folgt nachweisen*:

  • TestDaF (TND3, mind. 3 Punkte in allen Teilbereichen)
  • DSH (DSH1)
  • Telc (Telc Deutsch B2)
  • ÖSD (ÖSD B2)
Beachte: Der Nachweis muss vor Studienstart erfolgen und darf in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein.

*Es liegt im Ermessen der IU Internationalen Hochschule, ggf. auch andere Sprachzertifikate für Deutsch B2 (GER) zu akzeptieren.

Wichtige Termine

Start ab heute mit dem Comfort Start – oder jederzeit zu Deinem Wunschtermin

Kosten und Gebühren

Vollzeit (12M)
Abschlussgebühr: 799€
Monatliche Gebühr: 729€
Total: 9.547,00€
Mit Rabattaktion: 8.103,00€

Teilzeit I (18M)
Abschlussgebühr: 799€
Monatliche Gebühr: 569€
Total: 11.041,00€
Mit Rabattaktion: 9.597,00€

Teilzeit II (24M)
Abschlussgebühr: 799€
Monatliche Gebühr: 449€
Total: 11.575,00€
Mit Rabattaktion: 10.131,00€

Dauer des Studiums

Je nach Zeitmodell 12, 18, 24 Monate
Kostenlose Verlängerung möglich

Karriereperspektiven

Mit Deinen Fähigkeiten kannst Du in allen Bereichen der Finanzindustrie Karriere machen. Ob bei der Bank, in einer Kanzlei oder bei anderen Akteur:innen im Kapitalmarkt – Du entscheidest, wo und wie Du Dein Know-how einsetzen möchtest. Dabei stehen Dir spannende Aufgaben, ausgezeichnete Perspektiven und profitable Aufstiegsmöglichkeiten in Aussicht. Nach Deinem Abschluss arbeitest Du zum Beispiel als ...

  • Fachkraft in Wirtschaftsprüfungskanzleien
    Geht hier alles mit rechten Dingen zu? Wirtschaftsprüfungskanzleien stellen diese Frage jeden Tag aufs Neue und nehmen die Finanzen verschiedener Unternehmen, Fonds und Vermögensanlagen genau unter die Lupe. Als Expert:in im Bank- und Kapitalmarktrecht berätst Du Deine Klientel in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten und prüfst Sicherheitenverträge. Darüber hinaus arbeitest Du eng mit der Führungsebene verschiedener Firmen zusammen und knüpft zahlreiche Kontakte in verschiedenen Branchen. 
  • Mitarbeiter:in in der Rechtsabteilung im Bank- und Finanzsektor
    Du begeisterst Dich für Zahlen, hohe Summen und hast Lust auf Herausforderungen? Dann solltest Du Dir die Position als Mitarbeiter:in in der Rechtsabteilung im Bank- und Finanzsektor genauer ansehen. Die regulatorischen Anforderungen im Finanzsektor steigen derzeit rasant. Team Player, die wissen, wie Rechtsrisiken miniert werden, und die Rechtslage im Bank- und Kapitalmarkt kennen, stehen deshalb hoch im Kurs.
  • Fachkraft in der öffentlichen Verwaltung und bei Interessenvertretungen
    Als Fachkraft bei Interessenvertretungen setzt Du Deine Fähigkeiten überwiegend beratend und informierend ein. Du gestaltest Schulungen und Seminare, die selbst Laien verstehen und gibst konkrete Handlungsvorschläge für unterschiedliche Kapitalmarktlagen. Wenn Du in der Finanzaufsicht arbeiten möchtest, kannst Du Dir nach Deinem Master in Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Namen machen.

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