Prof. Dr. iur. Axel Kokemoor
Professor - aktiv
Position / Amtsbezeichnung
Lehstuhlinhaber
Lehstuhlinhaber
Universität
Hochschule Fulda - University of Applied Sciences
University of Applied Sciences
Hochschule Fulda - University of Applied Sciences
University of Applied Sciences
Fachbereich
Wirtschaft
Wirtschaft
Arbeitsbereiche
Sozialrecht
insbesondere Recht der sozialen Dienste
Sozialrecht
insbesondere Recht der sozialen Dienste
Land
Deutschland
Deutschland
Ort / PLZ
36039 Fulda
36039 Fulda
Strasse
Marquardstrasse 35
Marquardstrasse 35
Telefon
+49 (0)661 / 9640 - 266
+49 (0)661 / 9640 - 266
FAX
+49 (0)661 / 9640 - 252
+49 (0)661 / 9640 - 252
Veröffentlichungen
Mit Ausblick auf die Änderungen der sechsten Novelle,P.C.O.-Verlag Bayreuth, 1997
Arbeitsbücher Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht (gemeinsam mit Stephan Kreissl), Richard
Boorberg Verlag, 2002, 2. Auflage 2003, 3. Auflage 2006
Mitbearbeitung der 5. Auflage des "Arbeitsrechts" von Rainer Wörlen, Carl Heymanns Verlag, 2002
Arbeitsrecht (gemeinsam mit Rainer Wörlen), Carl Heymanns Verlag, 6. Auflage 2004, 7. Auflage 2005
Sozialrecht, CarlHeymanns Verlag, 2004, 2. Auflage 2006
Arbeitsrechtliche Aspekte des Eintritts des Öffentlichen Personennahverkehrs in den Wettbewerb, 2000, Schriftenreihe der Fachhochschule Schmalkalden (fhS-Prints 1/2000)
Praxisleitfaden zur Arbeitnehmerüberlassung durch Personalvorhaltegesellschaften im ÖPNV, herausgegeben von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft e.V., 2002
Das Krankenkassenwahlrecht - Kommentierung der §§ 173 - 175 SGB V in ihrer seit dem 1. 1. 2004 geltenden Fassung, 2004, Schriftenreihe der Fachhochschule Schmalkalden (fhS-Prints 1/2004), 114 S. Nutzungshinweise: Jede natürliche Person darf sich nur mit einer E-Mail Adresse bei WiWi-Online registrieren lassen. Die Nutzung der Daten die WiWi-Online bereitstellt ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt - eine gewerbliche Nutzung ist verboten. Eine automatisierte Nutzung von WiWi-Online und dessen Inhalte, z.B. durch Offline-Browser, Download-Manager oder Webseiten etc. ist ausdrücklich strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.