Vollprofessor - Prof. Dr. Martin Jacob
Professor - aktiv
Position / Amtsbezeichnung
Lehrstuhlinhaber
Lehrstuhlinhaber
Universität
WHU – Otto Beisheim School of Management
WHU – Otto Beisheim School of Management
Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Institut
Accounting and Control Group
Accounting and Control Group
Arbeitsbereiche
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Forschungsbereiche
Einfluss von Steuern auf Ausschüttungssentscheidungen
Einfluss von Steuern auf Investitionsentscheidungen
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Empirische Steuerforschung
Steuervermeidung
Einfluss von Steuern auf Ausschüttungssentscheidungen
Einfluss von Steuern auf Investitionsentscheidungen
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Empirische Steuerforschung
Steuervermeidung
Land
Deutschland
Deutschland
Ort / PLZ
56179 Vallendar
56179 Vallendar
Strasse
Burgplatz 2
Burgplatz 2
Telefon
+49-(0)261-6509-352
+49-(0)261-6509-352
FAX
+49-(0)261-6509-359
+49-(0)261-6509-359
Tätigkeit an Business Schools
Auszeichnungen und Ehrungen
2007 KPMG-Preis, für hervorragende Leistungen in der Diplomprüfung
2004 Friedrich-List-Preis für hervorragende Leistungen in der Diplomvorprüfung
Veröffentlichungen
Payout Taxes and the Allocation of Investment, Journal of Financial Economics, 2013, 107(1), 1-24 (zusammen mit Bo Becker und Marcus Jacob).
Payout Tax Data (Stata File), (NBER Digest summary).
Taxation, Dividends, and Share Repurchases, Journal of Financial and Quantitative Analysis, 2012, forthcoming (zusammen mit Marcus Jacob).
Taxation and the Cash Flow Sensitivity of Dividends, Economics Letters, 2013, 118 (1), S. 186–188 (zusammen mit Marcus Jacob) Nutzungshinweise: Jede natürliche Person darf sich nur mit einer E-Mail Adresse bei WiWi-Online registrieren lassen. Die Nutzung der Daten die WiWi-Online bereitstellt ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt - eine gewerbliche Nutzung ist verboten. Eine automatisierte Nutzung von WiWi-Online und dessen Inhalte, z.B. durch Offline-Browser, Download-Manager oder Webseiten etc. ist ausdrücklich strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.