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FOM Hochschule erhält Erasmus-Charta (ECHE) bis 2027

FOM Hochschule erhält Erasmus-Charta (ECHE) bis 2027
Bereits seit 2009 beteiligt sich die FOM Hochschule an Erasmus+: Das bekannte EU-Förderprogramm ermöglicht Studierenden, internationale Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Für die Jahre 2021 bis 2027 hat Deutschlands größte private Hochschule jetzt erneut die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) erhalten – und ist somit weiterhin zur Teilnahme am Programm berechtigt.

„Wir möchten unseren berufsbegleitend Studierenden die Möglichkeit bieten, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren – Erasmus+ ist dabei ein wichtiger Grundpfeiler. Umso mehr freuen wir uns, dass wir jetzt weitere sieben Jahre für das Programm akkreditiert sind“, so Michaela Schönherr-Gündogdu, Erasmus+ Koordinatorin und Abteilungsleiterin des International Office der FOM Hochschule.

Im Rahmen von Erasmus+ können FOM Studierende – sofern es ihre persönliche Berufsplanung zulässt – für einige Wochen oder Monate im Ausland studieren und sich dabei erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen. Auch die Förderung über ein Teilstipendium ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zu den Kooperationspartnern der FOM zählen mehr als 20 europäische Hochschulen, unter anderem die Universidad Católica San Antonio de Murcia (Spanien) und die University of Sopron (Ungarn). Gleichzeitig sind Studierende der Partnerhochschulen eingeladen, einen Teil ihres Studiums an einem der bundesweit 33 FOM Hochschulzentren zu absolvieren. Auch Lehrende und Hochschul-Mitarbeitende können in Form von Gastdozenturen Erfahrungen im europäischen Ausland sammeln und dabei ihr internationales Netzwerk ausbauen.

Erasmus+, das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union, hat sich vor allem zum Ziel gesetzt, die Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit zu fördern. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Hochschulen, die eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) vorweisen. Für die Vergabe der Charta werden die Bewerber von der EU-Kommission in den Bereichen Erasmus Policy Statement, Einhaltung und Implementierung der ECHE-Richtlinien sowie Qualität der Verwaltungsstrukturen geprüft.
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