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Konrad-Adenauer-Stiftung - Begabtenförderung

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
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Klingelhöferstr. 23
10785 Berlin
Im Studium geht es um mehr als Vorlesungen, Klausuren und Leistungspunkte. Der eigene Tellerrand endet nicht dort, wo die Studieninhalte aufhören. Egal ob in der WG-Küche oder in Seminaren: Diskussionen über die Gesellschaft, Politik und eigene Positionen sind das, was die Studienzeit prägt. Sich selbst zu fragen: Wohin führt mich mein Weg und wie kann ich meinen Platz in der Gesellschaft finden, gehört dazu. Die Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung schafft dafür Freiräume und bietet Gemeinschaft.

Unsere Referentinnen und Referenten beraten Sie individuell rund um Ihr Studium, sprechen mit Ihnen über Ihre Ziele und helfen Ihnen, die Chancen auf Ihrem Weg zu ergreifen. In unseren interdisziplinären Seminaren diskutieren Sie über gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen. An Ihrem Hochschulort sind Sie eingebunden in Ihrer Hochschulgruppe, mit der Sie Ausstellungen besuchen, an Parlamentsführungen teilnehmen und neue Freundschaften knüpfen können. Als Stipendiatinnen und Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung sind Sie von Anfang an Teil einer Gemeinschaft von Menschen, die voneinander lernen und sich gegenseitig fördern.

Förderung

Die Referenten der Studienförderung besuchen regelmäßig ihre Hochschulorte und führen persönliche Gespräche mit jedem Stipendiaten. Das Gespräch dient der gemeinsamen Reflexion der persönlichen Entwicklung, des Studienverlaufs und des Ziels überdurchschnittlicher Studienleistungen, der Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements und der Mitwirkung des Stipendiaten in der Stipendiatengruppe (Einschätzung zum Förderverlauf). Auf der Grundlage eigens entwickelter Beurteilungskriterien wird im gemeinsamen Gespräch ein Profil entwickelt, das den Fördererfolg dokumentiert und eine gezielte Unterstützung bei der Ausbildung der Stärken ermöglicht. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften des BAföG. Sie kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag überschritten werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:
  • Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen, die bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen und die als ordentliche Studierende an staatlichen/staatlich anerkannten deutschen wissenschaftlichen Hochschulen, an pädagogischen Hochschulen, an Hochschulen für bildende Künste und Musik, an der Fernuniversität Hagen (nur Vollzeit-Studenten), an Fachhochschulen (Hochschulen, die entsprechend dem Landeshochschulgesetz gefördert werden) sowie an Hochschulen des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) immatrikuliert sind oder zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden;
  • als Bewerber für die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA): Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen; empfohlen wird eine Bewerbung bis zum 4. Fachsemester (Bachelor/Staatsexamen).
Zur Auswahl können nur diejenigen Studierenden zugelassen werden, die mindestens zwei Jahre lang die Möglichkeit haben, am Programm der ideellen Förderung teilzunehmen. Dies bedeutet, dass Bewerber, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen, nicht berücksichtigt werden können. Bei mehreren parallel absolvierten Studiengängen zählt die Semesterzahl des Studienganges, in dem das Studium am weitesten fortgeschritten ist.

Hinweise zur Bewerbung

Folgende Pflichtdokumente sind der Bewerbung beizufügen:
  • ein mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellter, ausformulierter, sowie ein tabellarischer Lebenslauf, jeweils mit Datum und ohne Foto
  • das Hochschulzugangszeugnis;
  • ein Gutachten eines Hochschullehrers (Hochschullehrergutachten) oder eines promovierten Angehörigen des akademischen Mittelbaus zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation (Studienhauptfach). Bei Studienanfängern soll und bei Studierenden im ersten, ggf. auch zweiten Fachsemester kann das Gutachten von einem Fachlehrer stammen (fachbezogen auf das Studienhauptfach).
  • Alle bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Hochschulscheine bzw. Leistungsnachweise (benotet und unbenotet);
  • Immatrikulations-/Studienbescheinigung;
  • Alle Ausbildungs- und Praktikantenzeugnisse und -bescheinigungen. Im Falle bereits absolvierter Ausbildungsgänge, abgeschlossener Lehren oder Praktika sind die Abschlusszeugnisse einzureichen.
  • nur bei Bewerbungen für die „Journalistische Nachwuchsförderung (JONA)“: bis zu fünf journalistische Arbeitsproben (z. B. aus Schülerzeitungen, Praktika, freier Mitarbeit) sowie den Erfassungsbogen über praktische journalistische Erfahrungen.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsschlusstermine sind der 15. Januar und der 15. Juli eines jeden Jahres.

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