Konrad-Adenauer-Stiftung - Begabtenförderung
Kontakt
Ansprechpartner
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Address
Klingelhöferstr. 23
10785 Berlin
Klingelhöferstr. 23
10785 Berlin
Unsere Referentinnen und Referenten beraten Sie individuell rund um Ihr Studium, sprechen mit Ihnen über Ihre Ziele und helfen Ihnen, die Chancen auf Ihrem Weg zu ergreifen. In unseren interdisziplinären Seminaren diskutieren Sie über gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen. An Ihrem Hochschulort sind Sie eingebunden in Ihrer Hochschulgruppe, mit der Sie Ausstellungen besuchen, an Parlamentsführungen teilnehmen und neue Freundschaften knüpfen können. Als Stipendiatinnen und Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung sind Sie von Anfang an Teil einer Gemeinschaft von Menschen, die voneinander lernen und sich gegenseitig fördern.
Förderung
Voraussetzungen
- Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen, die bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen und die als ordentliche Studierende an staatlichen/staatlich anerkannten deutschen wissenschaftlichen Hochschulen, an pädagogischen Hochschulen, an Hochschulen für bildende Künste und Musik, an der Fernuniversität Hagen (nur Vollzeit-Studenten), an Fachhochschulen (Hochschulen, die entsprechend dem Landeshochschulgesetz gefördert werden) sowie an Hochschulen des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) immatrikuliert sind oder zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden;
- als Bewerber für die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA): Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen; empfohlen wird eine Bewerbung bis zum 4. Fachsemester (Bachelor/Staatsexamen).
Hinweise zur Bewerbung
- ein mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellter, ausformulierter, sowie ein tabellarischer Lebenslauf, jeweils mit Datum und ohne Foto
- das Hochschulzugangszeugnis;
- ein Gutachten eines Hochschullehrers (Hochschullehrergutachten) oder eines promovierten Angehörigen des akademischen Mittelbaus zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation (Studienhauptfach). Bei Studienanfängern soll und bei Studierenden im ersten, ggf. auch zweiten Fachsemester kann das Gutachten von einem Fachlehrer stammen (fachbezogen auf das Studienhauptfach).
- Alle bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Hochschulscheine bzw. Leistungsnachweise (benotet und unbenotet);
- Immatrikulations-/Studienbescheinigung;
- Alle Ausbildungs- und Praktikantenzeugnisse und -bescheinigungen. Im Falle bereits absolvierter Ausbildungsgänge, abgeschlossener Lehren oder Praktika sind die Abschlusszeugnisse einzureichen.
- nur bei Bewerbungen für die „Journalistische Nachwuchsförderung (JONA)“: bis zu fünf journalistische Arbeitsproben (z. B. aus Schülerzeitungen, Praktika, freier Mitarbeit) sowie den Erfassungsbogen über praktische journalistische Erfahrungen.