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Hans-Böckler-Stiftung - Studienförderung

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Ansprechpartner
Hans-Böckler-Stiftung
Dietrich Einert, Referent Bewerbungen
Address
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Die Zugänge zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe dürfen nicht von sozialer Herkunft abhängig sein. Dies ist in Deutschland jedoch zu häufig der Fall. Deshalb hat die Hans-Böckler-Stiftung es sich als erstes der deutschen Begabtenförderungswerke seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht, auch und gerade Talente aus bildungsbenachteiligten Bevölkerungsschichten zu unterstützen.

Förderung

Die Stiftung fördert das Studium in allen Studienfächern ab dem ersten Semester. Die Förderung wird in der Regel für drei Semester zugesagt. Danach ist eine Verlängerung möglich.

Was wird gefördert?
Die Stiftung fördert das Studium in allen Studienfächern ab dem ersten Semester an:
• staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Technischen Hochschulen und Pädagogischen Hochschulen
• am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg, bis April 2005 Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP)
• an Fachhochschulen,
• und an Instituten zur Erlangung der Hochschulreife sowie Abendgymnasien (ZBW).
Das Studium an Abendgymnasien kann erst gefördert werden, wenn aufgrund der Richtlinien des betreffenden Instituts eine Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf. Auslandsstudien sind förderfähig nach Maßgabe der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (bmbf).

Richtlinien herunterladen (PDF)

Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
• Studierende, die für das gewählte Studium zwei Drittel der üblichen Semesterzahl erreicht haben, d.h. in aller Regel ist eine Bewerbung in einem höheren Semester als dem 4. (FH) oder 5. Semester (Uni) nicht mehr sinnvoll, diese Regelung gilt nicht für Bachelor-Studiengänge, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird,
• Zweitstudien, Zusatz- und Aufbaustudien, jedoch wird das Ergänzungsstudium gefördert, das nach einem Fachhochschulabschluss zur Promotionsreife führt,
• Personen, die nach §8 des BAföG (Staatsangehörigkeit) nicht die Voraussetzungen für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln erfüllen,
• Studierende, die bis zum Ende des 5. Semesters an Universitäten bzw. 4. Semesters an Fachhochschulen das Vordiplom oder vergleichbare Leistungen nicht erlangt haben,
• Masterstudiengänge, die kürzer als 3 Semester sind. Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn der vorherige Abschluss ein Bachelor ist und bei Einsetzen der Förderung nach der Studienordnung noch mindestens drei Semester zu studieren sind.

Die materielle Förderung besteht aus dem Stipendium mit einem Höchstbetrag von monatlich 585 Euro und einem monatlichen Büchergeld von 80 Euro. Darüber hinaus werden Auslandsaufenthalte und Sprachkurse unterstützt. Die ideelle Förderung bietet mit ihren Angeboten jedoch mehr als ein Stipendium.

Voraussetzungen

Bewerbung im gewerkschaftlichen Verfahren
Wer Mitglied einer im DGB zusammengeschlossener Gewerkschaft ist und sich um ein Stipendium bei der Hans-Böckler-Stiftung bewerben möchte, muss seine Bewerbung immer über die Mitgliedsgewerkschaft einreichen. Antragsberechtigt sind die Haupt- bzw. Bundesvorstände der Einzelgewerkschaften. Wer sein persönliches Engagement überwiegend beim DGB hat, kann auch von diesem vorgeschlagen werden.

Wie kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungsbogen und die erforderlichen Unterlagen sind bei der örtlichen Gewerkschaftsorganisation einzureichen. Sinnvollerweise schickt man die Unterlagen nicht einfach dort hin, sondern spricht zuvor mit der zuständigen Gewerkschaftssekretärin oder dem Gewerkschaftssekretär und bittet sie oder ihn, die Bewerbung mit einer begründeten Stellungnahme weiterzureichen.
Zu beachten ist, dass die Einzelgewerkschaften unterschiedliche interne Regelungen haben. Während zum Beispiel bei ver.di die Anträge von den Bezirksverwaltungen unmittelbar an den Bundesvorstand weitergeleitet werden können, sollen die Stadtverbände der GEW die Anträge über ihren zuständigen Landesverband weiterreichen.

Wie wird ausgewählt?
Wer von seiner Gewerkschaft vorgeschlagen wird, wird von einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten und der örtlichen Gruppe der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung zum Gespräch eingeladen. Nach diesen Gesprächen wird jeweils ein Gutachten erstellt, das zusammen mit anderen Bewerbungsunterlagen an die Auswahlausschüsse geht. Diese beraten und entscheiden über die Bewerbungen. Im Einzelfall führt eine Kommission des Auswahlausschusses auch direkte Vorstellungsgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Erwartet werden gute Leistungen sowie gewerkschaftliches und/oder gesellschaftspolitisches Engagement. Diesen beiden Kriterien räumt die Hans-Böckler-Stiftung Vorrang ein.

Bewerbung im „ergänzenden Auswahlverfahren“
Wer gesellschaftspolitisch engagiert, doch (noch) kein Gewerkschaftsmitglied ist, aber mit den Werten und Zielen der Gewerkschaftsbewegung grundsätzlich übereinstimmt, kann sich im "ergänzenden Auswahlverfahren" um ein Stipendium bewerben.

Wie kann ich mich bewerben?
Wer sich für ein Stipendium bei der Hans-Böckler-Stiftung bewerben will, muss bestimmte Formalien einhalten. Eine direkte Bewerbung bei der Stiftung ist nicht möglich.

Zwei Wege führen zum Stipendium
Die Stipendiatengruppen der Hans-Böckler-Stiftung, die es an fast jedem Hochschulort gibt, prüfen jede Bewerbung. Üblicherweise schickt die Bewerberin oder der Bewerber den ausgefüllten Bewerbungsbogen und einen aussagekräftigen Lebenslauf an die örtliche Stipendiatengruppe und bittet um ein Gespräch. Die Stipendiatengruppe wird danach eigenverantwortlich entscheiden, ob sie die Bewerberin oder den Bewerber zur Förderung vorschlägt und ein Gutachten erstellt. Diese Schritte müssen rechtzeitig vor den Bewerbungsfristen erfolgen, damit der Bewerbungsbogen und der schriftliche Vorschlag der Stipendiatengruppe fristgerecht vorliegen können. Bevor der Antrag die Stiftung erreicht, wird nämlich erst ein stipendiatischer Ausschuss über die Weiterleitung des Antrags an die Stiftung entscheiden.
Vorschlagsberechtigt sind auch Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten der Stiftung. Sie schlagen in aller Regel nur Bewerberinnen und Bewerber vor, die sie aus ihren Lehrveranstaltungen kennen. Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die im besonderen Maße das Vertrauen des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung genießen und als solche berufen worden sind.

Wie wird ausgewählt?
Wer den kritischen Blick des Vorauswahlausschusses überstanden hat und der Stiftung zur Förderung vorgeschlagen worden ist, wird zu einem zweiten Gutachtengespräch eingeladen. Wer von einer Stipendiatengruppe vorgeschlagen worden ist, muss zu einem Gutachtengespräch zur Vertrauensdozentin oder zum Vertrauensdozenten, und wer von einer Vertrauensdozentin bzw. einem Vertrauensdozenten vorgeschlagen worden ist, muss zum Gutachtengespräch zur Stipendiatengruppe. Ist alles positiv verlaufen, wird im Auswahlausschuss entschieden oder man wird zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch vor einer Auswahlkommission eingeladen. Das ist alles sehr aufwändig, aber Kosten entstehen keine, denn die Hans-Böckler-Stiftung trägt gegebenenfalls die Reisekosten.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Die Hans-Böckler-Stiftung gibt folgenden Kriterien Vorrang:
1. Der persönlichen und fachlichen Eignung für das gewählte Studium
2. Dem gesellschaftspolitischen Engagement
Die Möglichkeiten für ein Engagement sind vielfältig und können beispielsweise in Verbänden, Initiativen, Jugendorganisationen, Parteien oder in den Hochschulen selbst erbracht werden. Der Akzent liegt bei der Böckler-Stiftung auf dem Politischen. Es gibt sehr viele gesellschaftlich wichtige Engagements, die aber nicht politisch in unserem Sinne sind z.B.: Übungsleiter im Sport, Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr, Dienst beim technischen Hilfswerk oder Messdiener. Andererseits kann kirchliches Engagement im Bereich der Entwicklungshilfe sehr wohl gesellschaftspolitisches Engagement in unserem Sinne sein.

Ein PDF mit einer Übersicht zu den Auswahlkriterien (Stand: 2011) finden Sie hier!

Dauer der Förderung

Die Förderung wird in der Regel für drei Semester zugesagt (bei der Böckler-Aktion Bildung für zwei). Danach ist eine Verlängerung möglich. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: das Examen muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referenten entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung ist abhängig vom Studienverlauf, der weiteren Studienplanung und dem eigenen gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Hinweise zur Bewerbung

Auf der Website gibt es einen Downloadbereich mit detaillierten Informationen.

Ansprechpartner Studienförderung

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen im gewerkschaftlichen Verfahren
Bewerbungsfristen sind jeweils der 30. September für das Sommersemester des nächsten Jahres und der 28. Februar für das Wintersemester. Zu den Stichtagen müssen die Anträge über die Gewerkschaften bei der Stiftung eingegangen sein

Bewerbungsfristen im „ergänzenden Auswahlverfahren“
Bewerbungsfristen über eine Stipendiatengruppe sind jeweils der 01. Februar für das folgende Wintersemester und der 01. September für das nächste Sommersemester. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich spätestens vier bis sechs Wochen vor diesem Stichtag mit der Stipendiatengruppe in Verbindung setzen, damit das Gutachten erstellt werden kann.

Bewerbungsfristen über die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sind jeweils der 28. Februar für das folgende Wintersemester und der 30. September für das nächste Sommersemester.

Für die Bewerbung über die Stipendiatengruppen müssen die Anträge zum jeweiligen Stichtag beim Vorauswahlausschuss der Stipendiaten eingegangen sein.

Für die Bewerbung über die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten müssen die Anträge zum jeweiligen Stichtag bei der Stiftung eingegangen sein.
Stipendiatengruppen wie Vertrauensdozentinnen und -Dozenten entscheiden in eigener Verantwortung über die Weiterleitung der Anträge. Die Stiftung bittet zu beachten, dass sie für die Prüfung, die Erstellung des Vorschlagsgutachtens und die Weiterleitung der Unterlagen in der Regel vier bis sechs Wochen benötigen.

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