Stipendien
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Stipendium des Reemtsma Begabtenförderungswerks

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Reemtsma Begabtenförderungswerk
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Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg
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Das Reemtma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Schüler und Studenten, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können.

Förderung

Schüler erhalten eine monatliche Förderung von 105 Euro. Studenten bekommen 155 Euro. Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung werden mit 130 Euro gefördert.

Voraussetzungen

Für eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk können sich Schüler der Oberstufe (11. und 12. Klasse, auch Juniorstudenten) und Studenten an einer deutschen Fachhochschule oder Universität (ab dem 1. Fachsemester, alle Fachrichtungen) bewerben. Eine Bewerbung ist nur vor dem 30. Lebensjahr möglich. Neben den schulischen bzw. universitären Leistungen der Bewerber sind die besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung sowie die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend für die Bewilligung der Förderung. Das monatliche Einkommen der Eltern darf 3.675 Euro (Schüler) bzw. 5.400 Euro (Studenten) brutto nicht übersteigen.

Dauer der Förderung

Eine finanzielle Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk endet in der Regel mit dem Ende der Ausbildung: bei Schülern mit dem Abitur, für Studenten bei Abschluss ihres Studiums, spätestens aber mit dem Ende der Regelstudienzeit. Die Förderung endet mit dem 30. Lebensjahr.

Hinweise zur Bewerbung

Bitte senden Sie zunächst ein Motivationsschreiben an:

Reemtsma Begabtenförderungswerk
Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg

oder per E-Mail an: info@begabtenfoerderungswerk.de.

In diesem Schreiben sollten Sie ihre Motivation für Ihr Studium, in welchem Fachsemester Sie studieren und Ihr Alter angeben, und wie Sie vom Reemtsma Begabtenförderungswerk erfahren haben. Außerdem sind Notennachweise erwünscht: in jedem Fall ein Zeugnis der Oberstufe bzw. der Nachweis der Hochschulreife und, falls vorhanden, weitere Leistungsnachweise und die Ergebnisse der Zwischenprüfung. Daraufhin erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen.

Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen braucht die Auswahlkommission ca. 8-12 Wochen Bearbeitungszeit um über einen Antrag auf Förderung zu entscheiden. Bewerber werden gebeten in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist zu einem Sommersemester ist jeweils der 31. Januar des gleichen Jahres, die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester ist der 31. Juli des gleichen Jahres. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen spätestens zum jeweiligen Stichtag vollständig vorliegen müssen. Andernfalls können diese von der Auswahlkommission nicht berücksichtigt werden. Für eine Bewerbung zum nächsten Semester ist ein neuer Antrag mit aktuellen Nachweisen zu stellen.

Achtung: Bewerbungen können nur in den zwei Monaten vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, also jeweils vom 1.6.-31.7. und vom 1.12.-31.1. Bewerbungen, die außerhalb dieses Zeitraums bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt.

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