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Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung

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Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung
Dr. Christiane Grosch, Projektleiterin Karriereförderprogramm
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Baumschulallee 5
53115 Bonn
Förderung im Cusanuswerk umfasst die finanzielle Unterstützung des Studiums und ein interdisziplinär angelegtes Bildungsprogramm, das zur Diskussion über Wissenschaft und Glaube, Gesellschaft und Kirche einlädt.

Die finanzielle Förderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und einem monatlichen Büchergeld bzw. einer Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge können hinzukommen. Zudem unterstützt das Cusanuswerk Studienaufenthalte, Praktika und Sprachkurse im Ausland.

Ideelle Förderung zeigt sich in einer Vielzahl von Bildungsveranstaltungen und Gesprächsangeboten, die über die Grenzen des eigenen Fachs hinausführen. Die Konfrontation mit aktuellen Themen, die Begegnung mit anderen Biografien und die Frage nach tragenden Orientierungen stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben.

Im Rahmen eines Karriereförderprogramms bietet das Cusanuswerk jungen Frauen zudem nachhaltige Unterstützung bei der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. Das Projekt „Talente sichern – Zukunft gestalten“ wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und ist offen für Stipendiatinnen und Absolventinnen aller Begabtenförderwerke.

Förderung

Grundförderung
Die finanzielle Förderung in der Grundförderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und Büchergeld. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden - ebenso wie bei der Förderung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich derzeit auf 585 Euro. Das Büchergeld beträgt einheitlich 150 Euro monatlich.

Darüber hinaus ermuntert das Cusanuswerk seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, während der Förderzeit ihr Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.

Graduiertenförderung
In der Graduiertenförderung werden die Stipendien unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt; zur Deckung des Förderungsbedarfs werden lediglich das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten herangezogen. Das Grundstipendium beträgt monatlich 1.050 Euro. Hinzu kommen 100 Euro monatlich Forschungskostenpauschale sowie unter bestimmten Bedingungen 155 Euro Familienzuschlag und ein Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 255 Euro.

Bei notwendigen Reisen ins Ausland können darüber hinaus Auslandszuschläge gewährt sowie Reisekosten und Studiengebühren ersetzt werden.

Voraussetzungen

Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie

* hervorragende fachliche Leistungen, ein hohes Reflexionsvermögen sowie
* Neugier und Kreativität mitbringen.
* nachdenklich und offensiv sind, Fragen stellen und sich nicht mit einfachen
Antworten zufrieden geben, dass sie bereit sind, Stellung zu beziehen und
Verantwortung zu übernehmen.
* ihren eigenen Glaubensweg ernst nehmen, die Kirche gestalten, mit ihr
leben und sich aus ihrem Glauben heraus für andere einsetzen.

Formale Voraussetzungen für die Bewerbung:

* katholische Konfession,
* deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8 (siehe auch "Ausländische Studierende")
* Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz
* Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch
mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem
Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines
viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.

Hinweise zur Bewerbung

Das Recht, Bewerberinnen und Bewerber vorzuschlagen haben:

· Leiter und Leiterinnen von Gymnasien,
· Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
· Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulpastoral,
· ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Gleichberechtigt ist auch eine Selbstbewerbung möglich:

Ein Selbstbewerbungsformular für Studierende an Universitäten, Technischen Hochschulen und Gesamthochschulen sowie für Studierende an Fachhochschulen finden Sie bei den Informationen über das entsprechende Auswahlverfahren. Bei Interesse drucken Sie das Formular bitte aus und senden es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle. Für weitere Informationen stehen Ihnen die unter den einzelnen Auswahlverfahren genannten Referentinnen und Referenten in der Geschäftsstelle sowie unsere Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten am jeweiligen Hochschulort gerne zur Verfügung.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen stehen bei den jeweiligen Programmen.

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