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Studiengang Details

Master Wirtschaft und Recht

Fact sheet

Abschluss
Master, Master of Arts (M.A.)

Unterrichtssprache
Deutsch

Fachrichtung
Wirtschaft & Recht

Schwerpunkte
Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft

Studienart
Teilzeit Studium, Vollzeitstudium

Kontakt

Ansprechpartner
Martine Stauder
Studierendensekretariat
Anschrift
Hochschule Kaiserslautern
Campus Zweibrücken
Dekanat Betriebswirtschaft, Raum H312
Amerikastraße 1
66482 Zweibrücken
bild-rechtsDer Schwerpunkt des Studiengangs „Wirtschaft und Recht“ liegt in der interdisziplinären Vermittlung und Beherrschung von gründlichen Kenntnissen vor allem aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre sowie dem Erlernen der wichtigen Aspekten der Rechtswissenschaft.

Durch die Kombination der beiden Disziplinen werden die Studierenden in die Lage versetzt, komplexe Probleme unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten konstruktiv zu lösen. Neben den wissenschaftlichen Grundlagen werden vor allem berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt.

Ob bei Geschäftsprozessen, im Finanzwesen oder in der Unternehmensentwicklung: Führungskräfte stehen häufig vor wichtigen Entscheidungen, bei denen nicht nur ökonomische, sondern auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Um souverän zu agieren, sollten sie daher die für ihr Aufgabengebiet relevanten rechtlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen kennen und in der Lage sein, diese in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.

Betriebswirte, die neben ihrer wirtschaftswissenschaftlichen Expertise auch rechtswissenschaftliche Kompetenzen in ihre Arbeit einbringen können, sind in kleinen, mittleren und großen sowie in international tätigen Unternehmen gefragte Fachleute.

Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs "Wirtschaft und Recht" können in Industrie, Handwerk und Handel, bei Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in der Steuerberatungspraxis und anderen Dienstleistungsunternehmen sowie in Verbänden und politischen Organisationen arbeiten. Hinzu kommen mögliche Tätigkeitsfelder in der öffentlichen Verwaltung auf Länder- und Bundesebene sowie in der Verwaltung der Europäischen Union. Forschungstätigkeiten in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft stehen den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs ebenfalls offen.

Der Master-Studiengang Wirtschaft und Recht vermittelt das entsprechende rechtswissenschaftliche Know-how und macht mit gängigen Rechtsmethoden, z. B. Formen der Gesetzesauslegung, Gutachtenstilen oder juristischen Argumentationsmustern, vertraut. Das Studium beschäftigt sich unter anderem mit gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Aspekten den Strukturprinzipien des Datenschutzrechts und setzt sich mit Haftungsfragen des Unternehmens auseinander. Zusätzliche Managementkenntnisse werden in Modulen wie „Nachhaltige Unternehmensführung“ und „Strategisches Personalmanagement“ vermittelt.

Voraussetzungen / Zulassung

1. Die Zulassung zum Master-Studiengang Wirtschaft und Recht verlangt
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften, vorzugsweise mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt,
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit Abschluss Wirtschaftsjurist, oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium,
2. Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 2,9 (oder besser), rechtswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 6,0 Punkte oder besser (Ersten Prüfung gem. § 5 DRiG) abgeschlossen sein.

3. Fachspezifische Mindestqualifikation
  • Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (B.A.) müssen den Nachweis von Kenntnissen des Deutschen Zivilrechts im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen; dabei müssen mindestens 5 ECTS auf das Lehrgebiet Individualarbeitsrecht entfallen.
  • Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge (LL.B., Staatsexamen, oder vergleichbar) müssen den Nachweis von Modulen aus dem Lehrgebiet der Wirtschaftswissenschaften (i.e.S.) im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen.
4. Soweit die fachspezifische Mindestqualifikation zur Zeit des Zulassungsantrags nicht nachgewiesen werden kann, ist eine Zulassung unter Auflagen möglich. Nicht nachgewiesene arbeitsrechtliche Kenntnisse können durch erfolgreichen Abschluss des Moduls „Arbeitsrecht“ im Studiengang Wirtschaft und Recht (B.A.), oder durch einen vom Fachbereich angebotenen Brückenkurs nachgewiesen werden.

5. gute Englischkenntnisse sollten vorhanden sein

Wichtige Termine

Studienbeginn: Sommersemester und Wintersemester
Sommersemester empfohlen

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