Ersatzfähigkeit eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens des Hauskäufers unabhängig von Verzugsvoraussetzungen

Fachartikel 405

Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Wirtschaftsrecht
Artikel
0
Sprache
deutsch

Beschreibung

Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280
Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Geht es nur um Schadensersatz neben der Leistung, stellt sich das Problem, ob der am Vertrag festhaltende Käufer Ersatz wegen Nutzungsausfalls nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen kann oder ob § 280 Abs. 2 BGB mit seiner Verweisung auf die Verzugsvoraussetzungen § 286 BGB einschlägig ist. Die Beantwortung dieser Frage ist umstritten.

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