Tarifliche Urlaubsabgeltung bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell
Fachartikel 560
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2013
2013
Sprache
deutsch
deutsch
Beschreibung
2. Beim Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell hat der Arbeitnehmer nur in den in § 7 Nr. 3 TV ATZ bezeichneten Fällen einen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruchs. Urlaub, den ein Arbeitnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen nicht nehmen konnte, ist deshalb zu diesem Zeitpunkt nicht abzugelten.[3]
3. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nur bei rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell endet das Arbeitsverhältnis nicht schon mit dem Eintritt in die Freistellungsphase.[4]