Arbeitsvertrag mit einem gewerblichen Arbeitnehmer ohne Bezugnahme auf den Tarifvertrag
Fachartikel 578
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2013
2013
Sprache
deutsch
deutsch
Co Autoren
DH Silke Schwab
DH Silke Schwab
Beschreibung
Der Arbeitnehmer wird ab ... als ... in ... eingestellt.
Der Arbeitgeber behält sich, unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers , die Zuweisung eines anderen Arbeitsgebietes vor. / Der Vorbehalt gilt auch für künftig zu übertragende Arbeitsgebiete
oder
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer entsprechend seiner Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Arbeitgebers liegenden Aufgabe betrauen, ihn an einem anderen Ort sowie vorübergehend auch bei einem anderen Unternehmen einsetzen.
oder
Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer entsprechend seinen Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Unternehmens liegenden Tätigkeit zu betrauen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung an einem anderen Ort oder bei einer Tochtergesellschaft des Arbeitgebers.