Das Umwelthaftungsrecht

Fachartikel 582

Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2013
Sprache
deutsch

Beschreibung

Am 01. Januar 1991 ist das Gesetz über die Umwelthaftung (UmweltHG) in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Gefährdungshaftung für Individualschäden als Folge von Umwelteinwirkungen (Selmer, Privates Umwelthaftungsrecht und öffentliches Gefahrenabwehrrecht, 1991, 25). Durch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung sollen die Rechtsstellung von Geschädigten verbessert und bestehende Regelungslücken im Umwelthaftungsrecht geschlossen werden. Zugleich dient das Umwelthaftungsgesetz aber auch der Umweltvorsorge, in dem die Inhaber von umweltgefährdenden Anlagen durch das Risiko künftiger Schadensersatzforderungen zu einem schadensvermeidenden Verhalten veranlasst werden sollen.

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