Demokratsierung des Verwaltungsverfahrens - Bürgerbeteiligung

Fachartikel 583

Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2013
Sprache
deutsch

Beschreibung

Nach knapp zweieinhalbjährigen Beratungen seit dem ersten Referentenentwurf ist das Planungsvereinheitlichungsgesetz verabschiedet worden. Lebenspartner werden hinsichtlich des Mitwirkungsverbotes im Verwaltungsverfahren den Ehegatten gleichgestellt. Zugleich werden die durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 2006 eingeführten Sonderregelungen in den Fachgesetzen teilweise in das VwVfG integriert, im Übrigen dort beibehalten, sodass der fakultative Erörterungstermin in seinem bisherigen Anwendungsbereich erhalten bleibt. Wegen der Konkordanzgesetzgebung gelten die Regelungen übergreifend für Verwaltungsverfahren im Bund und in den Ländern. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) hat der Gesetzgeber auf das seit „Stuttgart 21“ besonders wahrgenommene öffentliche Interesse an einer breiteren und frühzeitigen Information und Beteiligung der Bürger bei großen, umweltrelevanten Infrastrukturvorhaben . Er verspricht sich davon eine frühzeitige Konfliktvermeidung sowie eine Entlastung und Beschleunigung des förmlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens.

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