Die Straftaten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 16 – 19 UWG)
Fachartikel 59
Fachbereich
Wirtschaftsrecht
Fachrichtung
Wirtschaftsstrafrecht
Artikel
2005
Sprache
deutsch
Beschreibung
Am 08.07.2004 trat das reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Die nach diesem Gesetz begehbaren Straftaten wurden teilweise neu formuliert und in den §§ 16 bis 19 UWG zusammengefasst. Der folgende Aufsatz stellt sämtliche Straftatbestände des UWG dar, die weiterführende Literatur ergibt sich dabei aus den jeweils angeführten Fußnoten.
Stichworte