Umdeutung einer Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist

Fachartikel 590

Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2014
Sprache
deutsch
Co Autoren
DH Silke Schwab
Heike Schwab

Beschreibung

1. Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 S. 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum "falschen" Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist.
2. Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur dann in eine Kündigung zum richtigen Kündigungstermin umgedeutet werden (§ 140 BGB), wenn sie nicht gem. § 7 KSchG als rechtswirksam gilt.

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