Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln

Fachartikel 598

Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
allgemein
Forschungsbericht
2014
Sprache
deutsch

Beschreibung

Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Bürger ein Stück persönlichkeitsbildender Selbstbestimmung zurück. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Bürgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenüber.

Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind legitime Direktiven des Verwaltungsrechts. Neben die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist zunehmend die Problemlösungsfähigkeit des Regelungsverständnisses in den Vordergrund getreten.
Die Qualität einer Verwaltungsentscheidung ist an den sachlichen und rationalen Gründen, die in der Entscheidung dargestellt werden, zu messen. Ist die Entscheidung begründet? Hält sie dem Begründungs zwang als verwaltungsinterner Vorabkontrolle stand, dann kann Rechtssicherheit durch vernünftige, rationale und widerspruchsfreie Darstellung entstehen.

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