Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln
Fachartikel 598
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
allgemein
allgemein
Forschungsbericht
2014
2014
Sprache
deutsch
deutsch
Beschreibung
Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind legitime Direktiven des Verwaltungsrechts. Neben die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist zunehmend die Problemlösungsfähigkeit des Regelungsverständnisses in den Vordergrund getreten.
Die Qualität einer Verwaltungsentscheidung ist an den sachlichen und rationalen Gründen, die in der Entscheidung dargestellt werden, zu messen. Ist die Entscheidung begründet? Hält sie dem Begründungs zwang als verwaltungsinterner Vorabkontrolle stand, dann kann Rechtssicherheit durch vernünftige, rationale und widerspruchsfreie Darstellung entstehen.