Urlaubsabgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit
Fachartikel 605
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2014
2014
Sprache
deutsch
deutsch
Beschreibung
2. Der schwerbehindertenrechtliche Zusatzurlaubsanspruch aus § 125 Abs.1 S. 1 SGB IX bestimmt sich nach den Regeln des Mindesturlaubs der §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG. Der Zusatzurlaub ist nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auch dann abzugelten, wenn er nicht gewährt werden konnte, weil der Arbeitnehmer über die Übertragungsfrist des § 7 Abs. 3 BUrlG hinaus arbeitsunfähig erkrankt war.