Freistellung des Arbeitnehmers während einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist zwecks Gewährung von Erholungsurlaub

Fachartikel 615

Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2014
Sprache
deutsch
Co Autoren
DH Silke Schwab
Heike Schwab

Beschreibung

Artikel 31 der Charta der Grundrechte - Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen

(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.

(2) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.

Seit dem Vertrag v. Lissabon ist seit dem 1. 12. 2009 auch die Charta der Grundrechte der EU (GRC) Teil des Primärrechts. Fraglich ist in diesem Zusammenhang noch, welche Bedeutung die Artikelüberschrift für seinen Inhalt hat. Die Überschrift des Artikels „gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen“ stellt auf eine Ausgewogenheit im Synallagma im Arbeitsvertrag ab, vgl. Dorfmann, Der Schutz der sozialen Grundrechte, S. 193. Die Grundrechtecharta enthalte in Art.31 Abs.2 die qualifizierteste und definitive Bestätigung des Grundrechtcharakters des Anspruchs auf bezahlten Urlaub.

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