Prof. Dr. jur. Axel Wirth

Professor - aktiv

Position / Amtsbezeichnung
Fachgebietsleiter
Universität
Technische Universität Darmstadt
Fachbereich
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Institut
Institut für Rechtswissenschaften
Arbeitsbereiche
Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht
Land
Deutschland
Ort / PLZ
64289 Darmstadt
Strasse
Hochschulstraße 1
Telefon
06151-166803
Sekretariat
06151-166803
FAX
06151-166749

Veröffentlichungen

Monographien


Dissertation: "Zwischen Währungspolitik und Entwicklungshilfe-Finanzierung, Veränderte Aufgabenstellung des Internationalen Währungsfonds 1981", Umfang: 488 S.

Rechtsfragen des Baustoffhandels, Umfang: 351 S., Werner-Verlag GmbH 1994.

Architekt und Bauherr, Umfang: 599 S., Wingen-Verlag 1997.

Münchener Prozessformularbuch Band 2: Privates Baurecht, Mitautor, Verlag C. H. Beck 1999.

Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar Teile A und B, 14. Auflage, § 10 VOB/Teil A, §§ 10 + 13 VOB/Teil B, Werner-Verlag 2001.

Handbuch zur Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Prozessführung im privaten und öffentlichen Baurecht. Herausgeber, Umfang 3.568 S., Werner-Verlag 2001.

Wirth/Sienz/Englert (Hrsg.), Verträge am Bau nach der Schuldrechtsreform, Werner-Verlag 2002.



Zeitschriften


Herausgeber EUROPA kompakt, erscheint 12x jährlich seit 1.1.1999, Luchterhand Verlag, Neuwied.

Mitglied im Fachbeirat für ziviles Baurecht der Zeitschrift "baurecht", Werner Verlag, Düsseldorf.




Aufsätze


Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren, BauR 1992, 300.

Entspricht der Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren endgültig dem Wert der Hauptsache, BauR 1993, 281.

Dreißigjährige Gewährleistungshaftung des Unternehmers - Wird der Bundesgerichtshof unzutreffend interpretiert?, BauR 1994, 33.

Der neue Einheits-Architektenvertrag für Gebäude - Soll er in der Praxis verwendet werden ?, BauR 1996, 319.

Der Bauherr als Baubehörde: Chancen des Vorhaben- und Erschließungsplanes, BauR 1999, 130.

Das Problem der Nachträge besteht weiter, Jahrbuch Baurecht 2002, 87.

Schadenersatz wegen optischer Mängel ?, IBR 1991, 429.

Auslegung eines Vertrages über die Errichtung einer Tennishalle, IBR 1991, 473.

Verzicht auf Verjährungseinrede - Wie lange ist der Gläubiger geschützt ?, IBR 1991, 540.

Bezahlung einer Werklohnforderung mit Wechsel: Wer trägt die Diskontspesen ?, IBR 1992, 7.

Schiedsklauseln in AGB, IBR 1992, 89.

Wer haftet für den Verwendungszweck eines Grundstücks ?, IBR 1992, 122.

Kündigung eines Werklieferungsvertrages durch schlüssiges Verhalten ?, IBR 1992, 184.

Welche Veränderungen darf der einzelne Eigentümer ohne Zustimmung der anderen vornehmen ?, IBR 1992, 256.

Vorsicht vor Abtretungswirrwarr, IBR 1992, 266.

Kein Wandlungsrecht im Rahmen der VOB/B, IBR 1992, 318.

Muss der Unternehmer für Fehler der Architektenausschreibung mithaften ?, IBR 1992, 352.

Schadenersatz bei verzögertem Baubeginn ?, IBR 1992, 358.

Welche Nachweise muss der Unternehmer dem Bauherrn übergeben ?, IBR 1992, 364.

Wann ist der Werklohn des Fensterbauers fällig ?, IBR 1992, 445.

Ablehnung des Sachverständigen im Selbständigen Beweisverfahren, IBR 1992, 478.

Ist der Baustofflieferant Erfüllungsgehilfe ?, IBR 1996, 110.

Welche Bedeutung hat die HOAI für die Auslegung von Architekten- und Ingenieurverträgen ?, IBR 1999, 170.

Honorarkürzung bei Fehlen zentraler oder wesentlicher Leistungen ?, IBR 1999, 220.



Urteilsbesprechungen

Nachträge sind die Nachschläge, die erst so richtig satt machen, Das Grundeigentum 1/1997, S. 8 ff.

BGH sorgt für Klarheit: Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, Das Grundeigentum 6/1997, S. 350 ff.

Änderung der BGH-Rechtsprechung: Vergütung bei Kündigung des Werkvertrages, Das Grundeigentum 6/1997, S. 352 ff.

Auch bei weitreichenden Änderungswünschen: Keine Kündigung des Bauvertrages, Das Grundeigentum 8/1997, S. 465 f.

Weitverbreitete Fehlvorstellung über die Bedeutung der HOAI: Das BGB-Werkvertragsrecht wird oft übersehen, Das Grundeigentum 9/1997, S. 534 ff.

Bauvertrag: Nachtrag im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Das Grundeigentum 11/1997, S. 661 ff.

Bausummenüberschreitung durch den Architekten - gleichwohl keine Haftung, Das Grundeigentum 11/1997, S. 663 ff.

Projektsteuerungs-Regelung des § 31 HOAI ist teilweise nichtig, Das Grundeigentum 12/1997, S. 720.

Immer wieder der Streit über unklare Leistungsverhältnisse 12/1997, S. 721.

Haftungsabgrenzung zwischen Architekt und Sonderfachleuten, Das Grundeigentum 13/1997, S. 787 ff.

Bausummenüberschreitung: BGH entscheidet zugunsten des Architekten, Das Grundeigentum 15/1997, S. 940 ff.

Der BGH nimmt Stellung: Widerstreitende technische Kenntnisse von Richtern und Sachverständigen, Das Grundeigentum 16/1997, S. 1002.

HOAI auf dem Prüfstand des BGH: Zulässige Unterschreitung der Mindestsatzregelung, Das Grundeigentum 17/1997, S. 1088 f.

BGH beschneidet Auftraggeberrechte: Vereinbarung von Sicherheitsleistungen, Das Grundeigentum 19/1997, S. 1199.

Wann gilt am Bau die fünfjährige Gewährleistungspflicht?, Das Grundeigentum 7/1998, S. 394 ff.

Verhältnis Hauptunternehmer zu Subunternehmer: "Durchstellen" der Vertragsstrafe ist möglich, Das Grundeigentum 9/1998, S. 527.

BGH entscheidet gegen Bauträger-Klausel: Erwerber kann Bauträger nicht nur sekundär in Anspruch nehmen, Das Grundeigentum 9/1998, S. 528.

Weiteres Urteil des BGH zur Abrechnung des gekündigten Pauschalvertrages, Das Grundeigentum 11/1998, S. 648.

Schlechte Nachrichten für die Architektenschaft: BGH nimmt Verpflichtung zu "Optimierung der Nutzbarkeit eines Gebäudes" an, Das Grundeigentum 12/1998, S. 709.

Welche Pflichten obliegen dem Architekten bei der Prüfung von Abschlagsrechnungen eines Bauunternehmers?, Das Grundeigentum 17/1998, S. 1001.

Lehrbeispiel des BGH zur Frage der anerkannten Regeln der Technik, Das Grundeigentum 18/1998, S. 1064.

Prüffähigkeit der Architektenrechnung für Modernisierung: BGH hilft den Architekten, Das Grundeigentum 21/1998, S.1253.

Honorar für Architekten und Ingenieure: Bundesgerichtshof stärkt den Pauschalvertrag, Das Grundeigentum 23/1998, S. 1370.

Vorzeitig beendeter Werkvertrag: Vergütungsforderungen wieder leichter durchzusetzen, Das Grundeigentum 17/1999, S. 1090.

BGH fordert Versuche einvernehmlicher Streitbeilegung: Kündigung des Bauvertrages erschwert, Das Grundeigentum 4/2000, S. 244.

HOAI als eigentlicher Auslöser von Architektenstreitigkeiten: Ersparte Aufwendungen nach gekündigtem Architektenvertrag, Das Grundeigentum 6/2000, S. 393.

Kündigung eines Projektsteuerungsvertrages aus wichtigem Grund, Das Grundeigentum 7/2000, S. 449.

Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, Das Grundeigentum 8/2000, S. 523.

Die Abrechnung des vorzeitig beendeten (gekündigten) Bau-Pauschalvertrages, Das Grundeigentum 9/2000, S. 574.

Haftung des Auftraggebers für Vorunternehmer, Das Grundeigentum 11/2000, S. 714.

Ein Bauunternehmer schuldet nicht nur eine Leistung, sondern den Erfolg, Das Grundeigentum 12/2000, S. 779.

Das Kopplungsverbot gilt weiterhin, Das Grundeigentum 22/2000, S. 1517.

Immer wieder Prüfbarkeit einer Bauunternehmerrechnung: Neue Linie: Anforderungen nicht übertreiben, Das Grundeigentum 2/2001, S. 92.

Auch bei Fehlern wird nicht für alles gehaftet, Das Grundeigentum 14/2001, S. 975.




Weitere Veröffentlichungen


Der VOB-Vertrag unter besonderer Berücksichtigung der Nachträge, Zeitschrift zur KSA-Mitgliederversammlung 1996.

Wirth, A., Fischer, T. (2000): Beitrag anlässlich des 50. Geburtstages von Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach: Anorderungen an das deutsche Umweltrecht durch neue Umweltverfahren und europarechtliche Vorgaben. Mitteilungen des Institutes und der Versuchsanstalt für Geotechnik der Technischen Universität Darmstadt, Heft 52, 2000.

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