Prof. Dr. Friedhelm Sahner
Professor - aktiv
Jahrgang
1944
1944
Position / Amtsbezeichnung
Honorarprofessor
Honorarprofessor
Universität
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Fachbereich
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Arbeitsbereiche
Betriebswirtschaftslehre insb. Unternehmensrechnung und Finanzierung
Betriebswirtschaftslehre insb. Unternehmensrechnung und Finanzierung
Forschungsbereiche
Aktien- und handelrechtliche Sonderprüfung (z. B. Gründugsprüfungen, Verschmelzungsprüfungen)
Gutachtliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten (z. B. Spruchstellenverfahren)
Unternehmensbewertungen
Due Diligence-Prüfungen und Unternehmensvorbereitung auf den Börsengang (IPO)
Externe Qualtitätskontrolle
Aktien- und handelrechtliche Sonderprüfung (z. B. Gründugsprüfungen, Verschmelzungsprüfungen)
Gutachtliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten (z. B. Spruchstellenverfahren)
Unternehmensbewertungen
Due Diligence-Prüfungen und Unternehmensvorbereitung auf den Börsengang (IPO)
Externe Qualtitätskontrolle
Land
Deutschland
Deutschland
Ort / PLZ
52056 Aachen
52056 Aachen
Strasse
Templergraben 64
Templergraben 64
Telefon
+49 211 9524 131
+49 211 9524 131
FAX
+49 211 9524 193
+49 211 9524 193
Weitere Positionen und Funktionen
Mitglied des Beirats der Wirtschaftsprüferkammer seit 12. Juni 1996
Mitglied des Außenwirtschaftsbeirats beim Bundesministerium für Wirtschaft (AWB) seit 15. Mai 1997
Mitglied des Vorstandes beim Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen seit 14. September 1998
Bücher
Veröffentlichungen
Zur Fachtagung 71 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 1971, Seite 525 bis 532
Modifiziert zweidimensionale Bilanz und Geldwertverschlechterung, in: Die Betriebswirtschaft 1974, Seite 145 bis 151 (Teil I), 1975, Seite 12 bis 15 (Teil II), Seite 63 bis 70 (Teil III)
Konsequenzen des Nominalwertprinzips in Zeiten steigenden Preisniveaus, in: Der Betrieb 1975, Seite 749 bis 755
Die Bedeutung von Finanzierungs- und Liquiditätsaspekten in einer geldwertneutralen Jahresabschlußrechnung, in: Der Betrieb 1975, Seite 1901 bis 1907
Die Bruttoausweismethode für 6 b-Rücklageübertragungen im aktienrechtlichen Jahresabschluß, in: Der Betrieb 1977, Seite 873 bis 874
Bestandsaufnahme zur Bilanzierungspraxis in deutschen Weltabschlüssen, in: Der Betrieb 1977, Seite 2005 bis 2009
Die Bedeutung des Einheitsgrundsatzes für den Konzernabschluß im Aktiengesetz und in der 7. EG-Richtlinie, in: Schmalenbach Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 1981, Seite 711 bis 736
Die Erweiterung des Aufgabenbereichs eines Wirtschaftsprüfers im Zuge der internationalen Betreuung von deutschen Mandanten mit ausländischem Beteiligungsbesitz, in: Der Betrieb 1983, Seite 1157 bis 1162 (Teil I), Seite 1216 bis 1218 (Teil II)
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach der 7. EG-Richtlinie im Vergleich zum AktG 1965 _ ein Fortschritt?, in: Der Betrieb 1983, Seite 2149 bis 2153 (Teil I), Seite 2209 bis 2212 (Teil II), Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Dr. Kammers
Der Lagebericht - Gegenwart und Zukunft, in: Der Betrieb 1984, Seite 2309 bis 2316, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Dr. Kammers
Organisation von Konzernen, Meinungsspiegel, in: BFuP 1986, Seite 357 bis 372
Zur Ermittlung der Anteile anderer Gesellschafter bei Anwendung der Buchwertmethode gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB 1985, in: Der Betrieb 1986, Seite 2501 bis 2504, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Tapprich
Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit von Interner Revision und Wirtschaftsprüfung in der Praxis, in: BFuP 1987, Seite 162 bis 176, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Werner Klein
Berichtspflichtiger Anteilsbesitz im Anhang nach § 285 Nr. 11 HGB, in: ZfB-Ergänzungsheft 1/1987, Seite 235 bis 250, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Werner Klein
Konzernbilanzpolitik im Rahmen der Kapitalkonsolidierung gem. § 301 HGB, in: Der Betrieb 1988, Seite 405 bis 412, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Häger
Die Bilanzierung des Fremdkapitals einschließlich der Rückstellungen, in: ZfB-Sonderheft 1/1988, Seite 167 bis 190
Bilanzpolitik im Einzelabschluß und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB - Zugleich eine Buchbesprechung zu Küting/Weber, Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach neuem Recht, Stuttgart 1987, in: Betriebsberater 1988, Seite 1077 bis 1081, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Dr. Kammers
Zur Zwischenerfolgseliminierung beim Beteiligungsansatz "at equity", in: Betriebsberater 1988, Seite 1780 bis 1784,
Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Häger
Direktinvestitionen in US-Immobilien oder Anteilserwerb an US-REIT, in: Der Betrieb Spezial, 1988, Seite 26 bis 28, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Dr. Lohr
Die Befreiungen von der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung in den einzelnen Mitgliedstaaten, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 1989, Seite 338 bis 354, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Dr. Gersenich
Assoziierte Unternehmen und Equity-Bewertung, in: ZfB-Ergänzungsheft 1/90, Seite 51 bis 94, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Dr. Gersenich
Due Dilligence bei Börseneinführungen, in: Innovative Kapitalanlagekonzepte, hrsg. von Elisabeth Hehn, Wiesbaden 2000, Veröffentlichung gemeinsam mit Herrn Häger
Das System der Qualitätskontrolle im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, in: Wirtschaftsprüferkammer-Mitteilungen, Sonderheft 4/2001, S. 5-17, Hrsg. Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln, Veröffentlichung gemeinsam mit den Herren Dr. Schulte-Gross und Herrn Clauß
Veröffentlichungen in Sammelwerken:
Kapitalkonsolidierung nach der 7. EG-Richtlinie, in: Der konsolidierte Abschluß, Physica-Verlag, Würzburg-Wien, Hrsg. H.H. Kempe
Kommentierung zu § 246 HGB (Vollständigkeit, Verrechnungsverbot), in: Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Schäffer-Verlag, Düsseldorf 1986
Kommentierung zu § 252 HGB (Allgemeine Bewertungsgrundsätze) gemeinsam mit Herrn Schultzke, in: Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Schäffer-Verlag, Stuttgart 1986
Kommentierung zu § 294 bis 296 HGB (Einzubeziehende Unternehmen, Verbot der Einbeziehung, Verzicht der Einbeziehung), in: Küting/Weber, Handbuch der Konzernrechnungslegung, Schäffer-Verlag, Stuttgart 1989
Organisatorische Vorbereitung einer Konzernrechnungslegung unter dem Gesichtspunkt einheitlicher Vermögens- und Finanzdarstellung sowie Erfolgsermittlung (gemeinsam mit Herrn Terhürne), in: Wirtschaftsprüfung im Gemeinsamen Markt 1992 _ Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung in Wissenschaft und Praxis, Band I, hrsg. von Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schäffer-Verlag 1989
Kapitalkonsolidierung, in: Lexikon des Rechnungswesens, Handbuch der Bilanzierung und Prüfung, der Erlös-, Finanz-, Investitions- und Kostenrechnung, Hrsg. W. Busse von Colbe, R. Oldenbourg-Verlag GmbH, München 1990, Seite 273 bis 276
Beratungsaufgaben des Wirtschaftsprüfers beim Gang an die Börse (gemeinsam mit Herrn Häger), in: Wirtschaftsprüfung und Beratung der industriellen und gesellschaftlichen Neuordnung - Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung in Wissenschaft und Praxis, Band 2, hrsg. von Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schäffer-Verlag Mitte 1990
Buchveröffentlichungen:
Die Bilanzierung von Preisänderungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, Kölner Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Abhandlungen, Hanstein Verlag Köln
In Vorbereitung:Qualitätskontrolle im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, gemeinsam mit Herrn RA C. Clauß, Abteilungsleiter Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüferkammer, Berlin. Nutzungshinweise: Jede natürliche Person darf sich nur mit einer E-Mail Adresse bei WiWi-Online registrieren lassen. Die Nutzung der Daten die WiWi-Online bereitstellt ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt - eine gewerbliche Nutzung ist verboten. Eine automatisierte Nutzung von WiWi-Online und dessen Inhalte, z.B. durch Offline-Browser, Download-Manager oder Webseiten etc. ist ausdrücklich strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.