Ass.Prof. Mag. Dr. Franz Mahr

Professor - aktiv

Universität
Paris-Lodron-Universität Salzburg
Fachbereich
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut
Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht
Arbeitsbereiche
Österreichisches und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
Land
Österreich
Ort / PLZ
5020 Salzburg
Strasse
Churfürststraße 1
Telefon
0043-662-8044-3512
FAX
0043-662-8044-132

Veröffentlichungen

Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken:

Der arbeitsrechtliche Entgeltanspruch bei neuerlicher Schwangerschaft im verlängerten Karenzurlaub,
ZAS 1992, 83.

Die Ruhensbestimmung des § 166 Abs 1 Z 2 ASVG, ZAS 1992, 43.

Der immaterielle Schaden der Juristischen Person im Wettbewerbsrecht, WBl 1994, 69.

Zur Anwendbarkeit des § 273 ZPO auf den richterlichen Ermessensspielraum in § 16 Abs 2 UWG,
WBl 1994, 249.

Die "rätselhafte Schadenspauschalierung" nach § 87 Abs 2 UrhG, MR 1994, 183.

Der Verwendungsanspruch beim "Recht am eigenen Bild", MR 1995, 127.

Zur haftung von Lquidatoren einer GmbH & Co KG im engeren Sinn aus Schutzgesetzverletung der
§§ 149, 155 HGB Anmerkung zur Entscheidung des OGH, 2 Ob 594/95, WBl 1996, 304.

Der "besondere Ärger" als Voraussetzung einer Entschädigung nach § 87 Abs 2 UrhG, MR 12996, 9.

Die digitale Speicherung von Werken der Tonkunst zum Zwecke der Rundfunksendung, MR 1998, 333.

Die Abgrenzung der "urheberrechtsfreien" Weiterleitung von der öffentlichen Wiedergabe einer
Rundfunksendung, MR 1998, 143.
OGH 26.5.1998, 4 Ob 63/98p, JBl 1998, 793.

Interne Weiterleitung von grenzüberschreitenden Rundfunksendungen in die Hotelzimmer, Anmerkung zu
EuGH 3.2.2000 (sechste Kammer) in der Rechtssache C-293/98, MR 2000, 152.

Teile diesen Professor

Nutzungshinweise: Jede natürliche Person darf sich nur mit einer E-Mail Adresse bei WiWi-Online registrieren lassen. Die Nutzung der Daten die WiWi-Online bereitstellt ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt - eine gewerbliche Nutzung ist verboten. Eine automatisierte Nutzung von WiWi-Online und dessen Inhalte, z.B. durch Offline-Browser, Download-Manager oder Webseiten etc. ist ausdrücklich strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.