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EEAG Bericht zur europäischen Wirtschaft

Die CESifo Gruppe hat den dritten Jahresbericht der European Economic Advisory Group (EEAG) vorgestellt. Der Bericht kommentiert den Zustand und die künftige Entwicklung der europäischen Wirtschaft. Er enthält eine vom ifo Institut erstellte Wirtschaftsprognose für Europa und diskutiert verschiedene aktuelle Wirtschaftsthemen. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Osterweiterung und den in Westeuropa nötigen Arbeitsmarktreformen, die die wirtschaftlichen Anpassungsprozesse bei einem Minimum an Reibungsverlusten ermöglichen.

Makroökonomische Prognose
Obwohl im Jahr 2003 das Wachstum in Europa enttäuschte, gibt es doch Indikatoren, die auf eine moderate Erholung im Jahr 2004 hinweisen. Angetrieben durch den amerikanischen Boom wird der Aufschwung der europäischen Wirtschaft nun endlich beginnen. Nach einem Wachstum von nur 0,4 Prozent im Jahr 2003 wird das europäische Bruttoinlandsprodukt im Jahresdurchschnitt 2004 mit einer Rate von 2 Prozent ansteigen. Das ist nicht einmal halb so viel wie das Wachstum der USA, das mit 4,4 Prozent veranschlagt wird. Die Beschäftigung wird nur unwesentlich steigen und die Arbeitslosigkeit kaum zurückgehen. Die Erholung ist jedoch unsicher, denn das U.S. amerikanische Doppeldefizit und die weltweit anhaltende Nachfrage nach Euro-Bargeld deuten auf einen weiterhin starken Euro-Kurs hin. Dadurch wird das europäische Wachstum gefährdet. Die bereits bestehenden finanz- und geldpolitischen Spannungen könnten sich weiter verschärfen.
Die EEAG weist deshalb nochmals auf ihren Vorschlag für eine Novelle des Wachstums- und Stabilitätspaktes hin. Im Wesentlichen geht es darum, im Bedarfsfall jenen Ländern mehr Spielraum für eine Überschreitung des Defizit-Kriteriums zu geben, die es zuvor geschafft haben, ihre Schuldenstandsquote deutlich unter sechzig Prozent zu drücken.

Probleme der EU-Erweiterung
Der Bericht enthält detaillierte Vergleiche zwischen den Volkswirtschaften der bestehenden EU Staaten und den beitretenden Ländern, die sich auf die Einkommenshöhe, Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur sowie die Wirtschaftspolitik für Wachstum, Immigration, öffentliche Finanzen, Handel, Direktinvestitionen und Kapitalmobilität beziehen. Die Erweiterung der Union um zehn Länder mit sehr unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen und Erfahrungen bietet Chancen, aber sie stellt auch ein Risiko für die EU dar. Zu den Risiken gehört wachsende Arbeitslosigkeit in Westeuropa, die zu erwarten ist, wenn die westeuropäischen Lohnstrukturen unflexibel bleiben und insbesondere im Niedriglohnsektor keine Lohnanpassungen nach unten erfolgen. Die Löhne der Osteuropäer liegen derzeit noch bei einem Viertel des EU-Durchschnitts und einem Sechstel der westdeutschen Löhne. Selbst im Jahr 2020 werden die polnischen Lohnkosten pro Stunde kaum die Hälfte des Niveaus der westdeutschen Lohnkosten erreicht haben. Insofern werden die nächsten beiden Jahrzehnte der europäischen Wirtschaftsentwicklung im Zeichen der Anpassungsprobleme stehen, die mit den großen Lohndifferenzen zu tun haben.

Arbeitsmarktreform und Lohnfindung
In Europa gibt es sehr unterschiedliche Systeme der Lohnfindung. In einer Reihe von Ländern haben Tarifverhandlungen das Wachstum gebremst und gesamtwirtschaftliche Instabilität erzeugt. In kleineren Ländern, wie zum Beispiel Holland oder Schweden, gelang es, durch koordinierte Tarifverhandlungen eine reale Lohnzurückhaltung zu erreichen, die die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder verbessert hat. In anderen Ländern, wie Großbritannien und Irland, wurde das gleiche Ziel durch wettbewerbliche Lohnverhandlungen auf der Ebene der Einzelbetriebe erreicht.
Alle Länder benötigen mehr Flexibilität für die Bestimmung der relativen Lohnstrukturen, um die Herausforderungen der Osterweiterung zu bestehen. Dabei bedarf es insbesondere einer relativen Lohnsenkung bei den gering Qualifizierten, die sich einem besonderen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sehen. Zur Abfederung der sozialen Konsequenzen und Herstellung der nötigen Lohnflexibilität hat die EEAG schon in ihrem ersten Jahresbericht empfohlen, europäische Varianten des Earned Income Tax Credit, eines Systems der staatlichen Zuzahlung für gering Qualifizierte, zu realisieren. In den Beitrittsländern gibt es beim Tarifrecht keinen Handlungsbedarf, weil dort zumeist dezentral verhandelt wird. Diese Länder sollten ermutigt werden, ihre eigenen Systeme beizubehalten: Maßnahmen zur Förderung einer gemeinsamen europäischen Sozialpolitik sind unangebracht.

Stabilisierung im ERM II
Die EEAG spricht sich für einen frühen Eintritt der Beitrittsländer zur Eurozone aus, denn das Übergangsregime bis zur Herstellung der vollen Konvertibilität ist inhärent instabil. Feste Zielzonen für die Wechselkurse verleiten den Kapitalmarkt zu spekulativen Währungsattacken, denen die Zentralbanken nur mit Mühe begegnen könnten. Solche spekulativen Attacken können am sichersten durch einen schnellen Beitritt und eine frühzeitige Verkündung des Wechselkursziels bekämpft werden.

Nichtdiskriminierung in der europäischen Verfassung
Die Abschaffung von Rassismus, die berufliche Förderung von Frauen, größere Unterstützung von behinderten Menschen und die Schaffung eines echten gemeinsamen Marktes, in dem nationale Herkunft keine ökonomische Relevanz mehr hat, sind wichtige Ziele für Europa. Es ist zu bezweifeln, dass diese Ziele am besten durch Bestimmungen zur Nichtdiskriminierung erreicht werden, wie sie in der Verfassung spezifiziert sind. Dies gilt insbesondere für die Diskriminierung nach Geschlecht, körperlicher Behinderung und Nationalität, deren Verbot zum Beispiel im Versicherungswesen zur Eliminierung ganzer Märkte und damit zu einem Verlust an Versicherungsschutz führen könnte. Die Nicht-Diskriminierung lässt sich nach Auffassung der EEAG besser durch eine pragmatische Gestaltung einfacher Gesetze erreichen. Eine Nicht-Diskriminierung nach der Nationalität ist im Übrigen bei wohlfahrtsstaatlichen Maßnahmen unangebracht, weil sie Wohlfahrtswanderungen in Europa hervorrufen könnte, die die Basis der europäischen Sozialstaaten unterminieren. Das ist insbesondere nach der Herstellung der Freizügigkeit für die osteuropäischen Beitrittsländer zu erwarten. Die EEAG schließt sich dem Votum des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen an, der eine verzögerte Immigration der Migranten in die Sozialsysteme ihrer Gastländer empfohlen hat.

Zur European Economic Advisory Group (EEAG) at CESifo: Die EEAG besteht aus einem Team von acht Volkswirten aus sieben europäischen Ländern. Den Vorsitz hat Giancarlo Corsetti (European University Institute, Florenz). Die Mitglieder sind Lars Calmfors (Universität Stockholm), Seppo Honkapohja (Universität Helsinki und Cambridge, stellvertretender Vorsitzender), John Kay (St. John's College, Oxford), Willi Leibfritz (OECD, Paris), Gilles Saint-Paul (Universität Toulouse), Xavier Vives (Universität Barcelona und INSEAD, Fontainebleau) und Hans-Werner Sinn (ifo Institut und Universität München).

Weitere Informationen unter www.cesifo.de und www.ifo.de

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