Stipendien
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Stipendium der Stiftung Industrieforschung

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Stiftung Industrieforschung
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Marienburger Straße 24
50968 Köln
Die Stiftung Industrieforschung vergibt jährlich bis zu 25 Stipendien an besonders qualifizierte Studierende, die an einer deutschen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Master- oder Diplomarbeit anfertigen wollen. Mit ihren Stipendien will die Stiftung Industrieforschung die wissenschaftliche Qualifikation der Stipendiatinnen und Stipendiaten fördern und zugleich die Orientierung der Forschungsinstitute, an denen die Arbeiten entstehen, auf zentrale Forschungsfragen des industriellen Mittelstandes stärken. Dabei muss der potentielle Nutzen aus den geförderten Arbeiten unternehmensübergreifend sein, einzelfirmenbezogene Arbeiten werden nicht gefördert. Mit ihren Fördermitteln will die Stiftung Industrieforschung zudem erreichen, dass sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten voll auf die Erstellung ihrer Diplom- bzw. Masterarbeit konzentrieren können.

Stipendien der Stiftung Industrieforschung sind personenbezogene Förderungen. Sie können daher nicht auf andere Personen übertragen werden.

Förderung

Die Stipendien sind mit monatlich 500 Euro dotiert und haben eine Laufzeit von sechs Monaten. Eine Verlängerung der Förderung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Die Stipendienförderung der Stiftung Industrieforschung zielt auf Studierende betriebswirtschaftlicher oder technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge, die im Verlauf ihres Studiums besonders gute Leistungen erbracht haben und die in ihrer anstehenden Master- bzw. Diplomarbeit wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisorientiert arbeiten wollen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

* Bacherlorarbeiten,
* Arbeiten aus dem Bereich der Grundlagenforschung, die keinen Bezug zu einer späteren industriellen Anwendung haben,
* unternehmensspezifische Arbeiten, die einem einzelnen Unternehmen oder einem sehr eng begrenzten Kreis von Unternehmen exklusiv zugute kommen.

Die Ergebnisse der von der Stiftung geförderten Master- bzw. Diplomarbeiten müssen veröffentlicht werden.

Die Stiftung behält sich einen Abbruch der Förderung vor, wenn die grundlegenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind bzw. nicht ernsthaft an der Master- bzw. Diplomarbeit gearbeitet wird.

Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen – soweit sie das Stipendium betreffen – der Stiftung mitgeteilt werden.

Dauer der Förderung

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können ihr Stipendium mit ihrer Promotion verbinden. Sie werden als Wissenschaftliche Mitarbeiter an einem Hochschulinstitut angestellt.

Die Stipendien haben eine Laufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Option, bei entsprechender Begründung und Nachweis einer erfolgreichen Arbeit das Stipendium um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Stipendien der Stiftung Industrieforschung sind personenbezogene Förderungen. Sie können daher nicht auf andere Personen übertragen werden.

Hinweise zur Bewerbung

Anträge auf Stipendienförderung können ausschließlich von den Hochschullehrern bzw. Hochschullehrerinnen gestellt werden, die die jeweiligen Master- / Diplomarbeiten betreuen. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an info@stiftung-industrieforschung.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Ob und wann die Stiftung in 2011 neue Bewerbungsrunden für Stipendien einrichtet, entscheidet das Kuratorium im November 2010. Infomationen dazu werden auf der Website veröffentlicht.

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
* Lebenslauf des/der Studierenden mit Foto
* Abiturzeugnis, Nachweis über Studienleistungen und ggf. Praktika
* kurzes inhaltliches Konzept der geplanten Master- bzw. Diplomarbeit (Problemstellung, Ziel der Arbeit, geplante Arbeitsschritte mit Zeitplan, Aussage darüber, in welcher Weise durch diese Arbeit die Orientierung des Instituts auf zentrale Forschungsfragen des industriellen Mittelstandes gestärkt wird)
* aussagefähiges Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers und eines zweiten Hochschullehrers zur Person des Stipendien-Bewerbers und zur geplanten Arbeit.

Begutachtung und Entscheidung
Die Begutachtung vollzieht sich in zwei Stufen: Zunächst werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen von Experten aus der Wissenschaft fachlich bewertet.

Anschließend können zur Klärung offener Fragen die Kandidatinnen und Kandidaten zu persönlichen Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Bewerbungsfristen

Aktuelle Daten und Termine für die nächste Runde finden Sie auf der Website der Stiftung!

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