Stipendium der Stiftung Industrieforschung
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Stiftung Industrieforschung
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Anschrift
Marienburger Straße 24
50968 Köln
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Stipendien der Stiftung Industrieforschung sind personenbezogene Förderungen. Sie können daher nicht auf andere Personen übertragen werden.
Förderung
Voraussetzungen
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
* Bacherlorarbeiten,
* Arbeiten aus dem Bereich der Grundlagenforschung, die keinen Bezug zu einer späteren industriellen Anwendung haben,
* unternehmensspezifische Arbeiten, die einem einzelnen Unternehmen oder einem sehr eng begrenzten Kreis von Unternehmen exklusiv zugute kommen.
Die Ergebnisse der von der Stiftung geförderten Master- bzw. Diplomarbeiten müssen veröffentlicht werden.
Die Stiftung behält sich einen Abbruch der Förderung vor, wenn die grundlegenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind bzw. nicht ernsthaft an der Master- bzw. Diplomarbeit gearbeitet wird.
Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen – soweit sie das Stipendium betreffen – der Stiftung mitgeteilt werden.
Dauer der Förderung
Die Stipendien haben eine Laufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Option, bei entsprechender Begründung und Nachweis einer erfolgreichen Arbeit das Stipendium um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Stipendien der Stiftung Industrieforschung sind personenbezogene Förderungen. Sie können daher nicht auf andere Personen übertragen werden.
Hinweise zur Bewerbung
Ob und wann die Stiftung in 2011 neue Bewerbungsrunden für Stipendien einrichtet, entscheidet das Kuratorium im November 2010. Infomationen dazu werden auf der Website veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
* Lebenslauf des/der Studierenden mit Foto
* Abiturzeugnis, Nachweis über Studienleistungen und ggf. Praktika
* kurzes inhaltliches Konzept der geplanten Master- bzw. Diplomarbeit (Problemstellung, Ziel der Arbeit, geplante Arbeitsschritte mit Zeitplan, Aussage darüber, in welcher Weise durch diese Arbeit die Orientierung des Instituts auf zentrale Forschungsfragen des industriellen Mittelstandes gestärkt wird)
* aussagefähiges Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers und eines zweiten Hochschullehrers zur Person des Stipendien-Bewerbers und zur geplanten Arbeit.
Begutachtung und Entscheidung
Die Begutachtung vollzieht sich in zwei Stufen: Zunächst werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen von Experten aus der Wissenschaft fachlich bewertet.
Anschließend können zur Klärung offener Fragen die Kandidatinnen und Kandidaten zu persönlichen Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.