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Studienförderwerk Klaus Murmann

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Stiftung der Deutschen Wirtschaft e. V. (im Haus der Deutschen Wirtschaft)
Studienförderwerk Klaus Murmann
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Breite Straße 29
10178 Berlin
In unserem Studienförderwerk bieten wir ein umfangreiches Förderprogramm von exzellenter Qualität an. Insgesamt umfasst es derzeit rund 170 Veranstaltungen. Dazu zählen neben Akademien, Dialogforen mit Unternehmen, Trainings zu Schlüsselkompetenzen und speziellen Veranstaltungen für Doktoranden auch zahlreiche Seminare, die von Stipendiaten für Stipendiaten initiiert und gestaltet werden.

Rund 25 Veranstaltungen richten sich speziell an die Stipendiatinnen und Stipendiaten im „Studienkolleg“. Diese nehmen an einem separaten, berufsspezifischen Seminarprogramm für Lehramtsstudierende teil, sind aber in viele andere Bestandteilen des Förderprogramms vollständig integriert. Ein besonderer Förderbaustein ist z. B. das Projekt „Herausforderung Unternehmertum“, das die sdw gemeinsam mit der

Im Rahmen unseres Förderprogramms ermöglichen wir den Stipendiaten eine intensive interdisziplinäre Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen. Fragen nach unternehmerischer Verantwortung und die Diskussion über Corporate Social Responsibility durchziehen unser Programm dabei wie ein roter Faden. In allen Veranstaltungen legen wir besonderen Wert auf den unmittelbaren Dialog mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Kultur und Verwaltung.

Außerdem bringen wir unsere Stipendiaten direkt mit der unternehmerischen Praxis in Kontakt und präsentieren Beispiele für unternehmerisches Denken und Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung. Wir fordern und fördern die Eigeninitiative unserer Stipendiaten und unterstützen dadurch die Persönlichkeitsentwicklung potenzieller Führungskräfte.

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Studienförderwerks stellt die sdw den Stipendiaten mit Unterstützung der Deutsche Bahn AG als Reisekostenzuschuss eine BahnCard 25 zur Verfügung. Zudem unterstützt die Deutsche Lufthansa AG Flugreisen der Stipendiaten im Zusammenhang mit ausgewählten Veranstaltungen des Förderprogramms

Förderung

Studienförderung
Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Studierende ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Zusätzlich wird ein einkommensunabhängiges Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gezahlt.

* Stipendium (Förderhöchstsatz): 585 Euro/Monat
* Büchergeld: 80 Euro/Monat
* Familienzuschlag: 155 Euro/Monat

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 59 Euro/Monat und eine Kinderbetreuungspauschale von monatlich 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind gezahlt werden.

Gefördert wird bis zum Ende der Regelstudienzeit. Werden zwei Studiengänge parallel absolviert, wird bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Eine Verlängerung der Förderzeit ist in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich.

Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:
* Zuschläge zum Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthalts
* Reisekostenzuschuss
* Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
* anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
* Übernahme von Council-Gebühren

Informationen zu Studiengebühren
Nach unseren Informationen befreien folgende Hochschulen die Stipendiatinnen und Stipendiaten der elf Begabtenförderwerke, zu denen die sdw gehört, auf Antrag und ohne weitere Leistungsprüfung von den Studienbeiträgen:

Bayreuth, Universität
Eichstatt, Katholische Universität
Frankfurt/Main, Universität
Heidelberg, Pädagogische Hochschule
Hof, Fachhochschule
Köln, Fachhochschule für Musik
Konstanz, Universität (auf Antrag)
Ludwigsburg, Filmakademie
München, Fachhochschule
Nürtingen-Geislingen, Fachhochschule für Wirtschaft und Umwelt
Passau, Universität
Würzburg, Hochschule für Musik

Zudem können sich sdw-Stipendiaten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen der sdw mit ausgewählten privaten Hochschulen um den Erlass von Studiengebühren an folgenden Standorten bewerben:

CDI - Collège des Ingénieurs
Hertie School of Governance
Zeppelin University
Frankfurt School of Finance and Management (hier richtet sich das Angebot gezielt an ausländische sdw-Stipendiaten.

Promotionsförderung
Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Promovierende ist abhängig von der Einkommenssituation der Stipendiatin/des Stipendiaten. Zusätzlich zum Stipendium wird eine einkommensunabhängige Forschungskostenpauschale und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gewährt.

* Stipendium (Förderhöchstsatz): 1.050 Euro/Monat
* Forschungskostenpauschale: 100 Euro/Monat
* Familienzuschlag: 155 Euro/Monat

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch eine Kinderbetreuungspauschale von monatlich 155 Euro für das erste Kind und 50 Euro für jedes weitere Kind bis maximal 255 Euro gezahlt werden.

Doktoranden werden in dem von ihnen beantragten Zeitraum, aber für maximal drei Jahre gefördert. Bei Bewerbungen, die im Zeitplan bereits mehr als zwei Jahre vorsehen, erfolgt zunächst eine Förderbewilligung für zwei Jahre. Nach Ablauf der ersten zwei Förderjahre kann die Weiterförderung nach Überprüfung des Fortgangs des Promotionsvorhabens gewährt werden.

Planen Sie daher bitte von Anfang an realistisch und beachten Sie, dass die Förderung

* frühestens in dem Monat, in dem das zentrale Auswahlverfahren stattfindet (in der Regel Mai und November) beginnen kann.
* spätestens 3 Monate nach dem zentralen Auswahlverfahren beginnen muss.
* mindestens 18 Monate andauern muss.

Wir können innerhalb des Zeitplans bis zur Abgabe der Promotion fördern.
Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:

* Zuschläge zum Stipendium während der Dauer des Auslandsaufenthalts
* Reisekostenzuschuss
* Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
* anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
* Übernahme von Council-Gebühren

Voraussetzungen

Wer ins Studienförderwerk Klaus Murmann aufgenommen werden möchte, muss selbst aktiv werden. Initiativbewerbungen von interessierten Studierenden und Promovierenden aller Fachbereiche und Hochschularten sind ausdrücklich erwünscht. Studierende richten diese an einen Vertrauensdozenten der sdw in ihrer Region. Promovierende senden ihre Bewerbung direkt an die Geschäftsstelle der sdw in Berlin.

Lehramtsstudierende haben die Wahlmöglichkeit, sich entweder für das allgemeine Förderprogramm, oder um einen Platz im "Studienkolleg" zu bewerben. Das Studienkolleg ist ein Programm speziell für Lehramtsstudierende im Studienförderwerk Klaus Murmann.

Wen suchen wir?
Überdurchschnittliche Studienleistungen sind uns sehr wichtig, wir erwarten aber noch mehr: Wir suchen weltoffene aktive junge Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen und die zugleich ihre persönliche Entwicklung zielstrebig angehen. Deshalb legen wir bei der Stipendiatenauswahl zusätzlich die folgenden Kriterien an:

Top-Kriterien:
* Gesellschaftliches Engagement, z.B. Gremienarbeit an der Hochschule, Mitwirkung in Vereinen oder in einer Partei, ehrenamtliches Engagement in der Kirche oder in sozialen Einrichtungen
* Zielstrebigkeit

Weitere Kriterien:
* Soziale Kompetenz
* Allgemeinbildung
* Fähigkeit zu vernetztem Denken
* Kommunikative Fähigkeiten

Wir ermuntern besonders Studienanfänger und Studierende mit Migrationhintergrund sowie mit mathematischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Schwerpunktfächern zur Bewerbung.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die mit einer körperlichen Behinderung leben, werden im Auswahlverfahren die individuellen Lebensumstände besonders berücksichtigt.

Formale Voraussetzungen:
Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengängen

* die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz besitzen
* anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind
* mit Migrationshintergrund, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben

und die bereits an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland immatrikuliert sind.

Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 32 Jahre sein.

Zu beachten ist ferner:
* Studierende können von der sdw nur gefördert werden, wenn sie mindestens drei Semester aktiv in einer der inländischen oder der drei ausländischen Stipendiatengruppen (London, Paris, Schweiz) mitarbeiten, regelmäßig die Gruppentreffen besuchen und an dem in Deutschland stattfindenden Veranstaltungsprogramm der sdw teilnehmen.
* Zum Bewerbungszeitpunkt sind alle Leistungsnachweise vorzulegen, die Sie bis dahin erhalten haben. Zu mindestens drei Leistungsnachweisen benötigen wir zusätzliche Informationen:
a) drei aktuelle Notenspiegel (prozentuale Verteilung der Noten einer geeigneten Vergleichsgruppe) ODER
b) durch einen Hochschullehrer ausgefüllte fachliche Einschätzungen zu drei Leistungsnachweisen.
* Sollten aufgrund Ihrer Studienordnung keine benoteten Leistungsnachweise erteilt werden, reichen Sie bitte ebenfalls drei fachliche Einschätzungen von Hochschullehrern ein.
* "Schülerstudenten", die bereits während ihrer Schulzeit Leistungsnachweise an der Hochschule erworben haben, können die fachlichen Einschätzungen von Lehrern ganz oder teilweise durch fachliche Einschätzungen von Hochschullehrern ersetzen.
* Studierende im ersten Semester, die keine drei fachlichen Einschätzungen durch Hochschullehrer erbringen können, können diese im Ausnahmefall ganz oder teilweise durch fachliche Einschätzungen von ehemaligen Lehrern ersetzen.
* Ein Masterstudium ohne vorherige sdw-Förderung in einem BA-Studiengang kann nur gefördert werden, wenn die verbleibende Regelstudienzeit bei Aufnahme in die sdw noch mindestens vier Semester beträgt und wenn die Bewerber die Altersgrenze (s.o.) nicht überschreiten.
* Zweit- und Aufbaustudiengänge oder Masterstudiengänge nach einem absolvierten Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang können nicht gefördert werden. Nach einem Bachelorstudiengang kann nur ein Masterstudium, nicht aber ein Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang gefördert werden.
* Die Förderung eines vollständigen Studiums im Ausland ist nur an den sdw-Standorten in London, Paris, Zürich und im grenznahen Ausland mit Anbindung an eine deutsche Stipendiatengruppe möglich. Siehe dazu auch FAQ.
* Eine Bewerbung um Aufnahme in die Studienförderung der sdw ist nur einmal möglich. Lehramtsstudierende, die bereits für die Förderung im Rahmen des Studienkollegs abgelehnt wurden, können sich nicht um die Aufnahme in das allgemeine Programm des Studienförderwerks bewerben.
* Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus EU-Ländern werden Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau vorausgesetzt.

Hinweise zur Bewerbung

Wer ins Studienförderwerk Klaus Murmann aufgenommen werden möchte, muss selbst aktiv werden. Initiativbewerbungen von interessierten Studierenden und Promovierenden aller Fachbereiche und Hochschularten sind ausdrücklich erwünscht. Studierende richten diese an einen Vertrauensdozenten der sdw in ihrer Region. Promovierende senden ihre Bewerbung direkt an die Geschäftsstelle der sdw in Berlin.

Bewerbungsfristen

* Studierende müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch mindestens vier Fachsemester gemäß Regelstudienzeit vor sich haben. Hierzu kann auch ein Masterstudiengang gezählt werden, wenn dieser direkt an einen Bachelorstudiengang anschließt. Bei mehreren Studienfächern, die nicht zeitgleich begonnen worden sind, ist das zuerst aufgenommene relevant.

* Bewerber, die durch die sdw noch nicht in einem Bachelorstudiengang gefördert worden sind, müssen sich um eine Förderung im Masterstudiengang noch vor Aufnahme des Studiengangs bewerben. Die Bewerbung sollte so geplant werden, dass die mögliche Teilnahme am Assessment Center (im Juni oder November) am Anfang des ersten Semesters liegt. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung beim Vertrauensdozenten noch kein Bachelor-Abschlusszeugnis bzw. die Zusage für den Masterstudiengang vorliegt, können diese Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt des Assessment Centers nachgereicht werden.

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