Die Studien- und Promotionsförderung der Heinrich-Böll-Stiftung
Kontakt
Ansprechpartner
Heinrich-Böll-Stiftung
Studienwerk
Heinrich-Böll-Stiftung
Studienwerk
Anschrift
Schumannstraße 8
10117 Berlin
Schumannstraße 8
10117 Berlin
Förderung
Hinweise zur Bewerbung
Mo, Di, Do, Fr: 10-13 Uhr
Telefon: +49 (0)30 / 28534-400
Bewerbungsfristen
* Sie möchte zukünftige Fach- und Führungskräfte fördern, die in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft Verantwortung übernehmen.
* Sie möchte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewinnen, die sich weltweit für die politischen Grundwerte der Heinrich-Böll-Stiftung einsetzen.
* Sie möchte durch die Förderung des internationalen Austauschs, des interkulturellen Dialogs und der Vernetzung einen Beitrag zur internationalen Verständigung leisten.
Die nächsten Bewerbungsfristen:
Zum 1. März 2012 (Poststempel) können sich bewerben:
A. Bewerber/innen für ein Studienstipendium
1. Studierende aller Fächer im ERSTSTUDIUM, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben:
1.1 Studienstipendien allgemein
* Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
* Besondere (aber nicht ausschließliche) Zielgruppen sind: Studierende der Ersten Generation, Studierende mit Migrationshintergrund oder aus Fachhochschulen.
* Weitere (aber ebenfalls nicht ausschließliche) Schwerpunkte in der Studienförderung liegen auf bestimmten Fächern: Dazu gehören insbesondere MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik- bzw. Ingenieurwissenschaften), hier vor allem solche im Bereich der Umweltforschung (z. B. Umweltschutz, regenerative Energien, Klima u. a.)
1.2 Studienstipendienprogramm „Medienvielfalt, anders: Junge Migrantinnen und Migranten in den Journalismus“
* Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
2. Studierende aller Fächer im MASTER-Studiengang, die außerhalb Deutschlands eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und in Deutschland studieren bzw. studieren möchten:
2.1 Studierende aller Fächer besonders aus folgenden Regionen: Mittel-/Osteuropa, EU-Nachbarschaft/GUS; Naher Osten/Nordafrika; Transformations- und Schwellenländern sowie Konfliktregionen weltweit.
* Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Masterstudiums bzw. bis einschließlich zum 1. Fachsemester des Masters zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich. Ein abgeschlossenes Erststudium ist Voraussetzung.
* Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse werden erwartet. Die Auswahlworkshops finden i. d. R. in deutscher Sprache statt. Bei Aufnahme in die Förderung können ggf. Deutsch-Intensivkurse finanziert werden.
2.2. „Internationales Studienstipendienprogramm für tunesische und ägyptische Studierende“
* Förderdauer: zwischen 6 Monaten und 24 Monaten für Studienaufenthalt in Deutschland
* Formale Voraussetzungen wie oben unter Pkt. A.2.1
B. Bewerber/innen für ein Promotionsstipendium
1. Promovierende aller Fächer, die außerhalb Deutschlands eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und in Deutschland promovieren möchten:
* Stipendium für Promovierende aller Fächer.
* Besondere regionale Schwerpunkte: Mittel-/Osteuropa EU-Nachbarschaft/GUS; Naher Osten/ Nordafrika; Transformations- und Schwellenländer sowie Konfliktregionen weltweit.
* Die Zulassung zur Promotion an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
* Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung haben Vorrang.
* Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse werden erwartet. Die Auswahlworkshops finden i. d. R. in deutscher Sprache statt. Bei Aufnahme in die Förderung können ggf. Deutsch-Intensivkurse finanziert werden.
2. Promotionsstipendium: Förderschwerpunkt "Transformationsforschung"
* Promovierende aus dem In- und Ausland, die sich für den Forschungsschwerpunkt "Transformationsforschung" bewerben möchten.
* Formale Voraussetzungen wie oben unter Pkt. B.1 oder unten unter D.1.
Zum 1. September 2012 (Poststempel) können sich bewerben:
C. Bewerber/innen für ein Studienstipendium
Studierende aller Fächer im ERSTSTUDIUM, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben:
1. Studienstipendien allgemein
* Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
* Besondere (aber nicht ausschließliche) Zielgruppen sind: Studierende der Ersten Generation, Studierende mit Migrationshintergrund oder aus Fachhochschulen.
* Weitere (aber ebenfalls nicht ausschließlicher) Schwerpunkte in der Studienförderung liegen auf bestimmten Fächern: Dazu gehören insbesondere MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik- bzw. Ingenieurwissenschaften), hier vor allem solche im Bereich der Umweltforschung (z. B. Umweltschutz, regenerative Energien, Klima u. a.)
2. Studienstipendienprogramm „Medienvielfalt, anders: JungeMigrantinnen und Migranten in den Journalismus“
*Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
D. Bewerber/innen für ein Promotionsstipendium
1. Promovierende aller Fächer, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben:
* Die Zulassung zur Promotion an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule oder im EU-Ausland ist Voraussetzung.
* Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung haben Vorrang.
2. Promotionsstipendium: Förderschwerpunkt "Transformationsforschung"
* Promovierende aus dem In- und Ausland, die sich für den Forschungsschwerpunkt „Transformationsforschung“ bewerben möchten.
* Formale Voraussetzungen wie oben unter Pkt. B.1 oder D.1.