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Hanns-Seidel-Stiftung

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Förderungswerk der Hanns-Seidel-Stiftung
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Lazarettstraße 33
80636 München
Das Förderungswerk der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch ideelle und finanzielle Förderung zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich hochqualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen.

Zielgruppe sind Studenten, Studienanfänger und Doktoranden, die überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen erbringen und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagiert sind. Sowohl eine Mitarbeit im sozialen Bereich, in der offenen oder konfessionellen Jugendarbeit, in studentischen Organisationen als auch im parteipolitischen Umfeld wird als solches Engagement anerkannt.

Förderung

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten. Absolventen des zweiten Bildungsweges werden elternunabhängig gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht nicht. Eine Doppelförderung durch die Hanns-Seidel-Stiftung und BAföG oder sonstige öffentliche Mittel ist ausgeschlossen. Die finanzielle Förderung wird durch eine ideelle Förderung ergänzt, in die sich der Stipendiat aktiv einbringen muss. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Studienförderung
Die Höhe des Stipendiums berechnet sich nach den Richtlinien des BMBF (siehe unten) und beträgt für Studienstipendien maximal 585 Euro / Monat. Zusätzlich und unabhängig vom Einkommen der Eltern wird ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro / Monat gegeben. Ist der Stipendiat selbst krankenversichert, kann ein monatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu 50 Euro und zur Pflegeversicherung von neun Euro gewährt werden. Für Verheiratete kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 Euro erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 12.000 Euro netto im Jahr nicht übersteigt.

Studieren mit Kind: Verheiratete und nicht verheiratete Stipendiaten (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im selben Haushalt lebt, erhalten zusätzlich zu den oben genannten Leistungen eine monatliche Kinderbetreuungspauschale (113 Euro für das erste Kind, je 85 Euro für jedes weitere Kind). Diese Regelung gilt nur, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag erhält.

Promotionsförderung
Der Förderungshöchstsatz bei den Promotionsstipendien liegt bei monatlich 1.050 Euro zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Für Verheiratete kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 Euro erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 15.340 Euro netto im Jahr nicht übersteigt.

"Kinderleichte Promotion": Doktorandinnen und Doktoranden können für ein eigenes Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit dem sie zusammen im eigenen Haushalt leben, eine Kinderbetreuungspauschale von 155 Euro monatlich formlos beantragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Pauschale um je 50 Euro bis maximal 255 Euro monatlich.

"Zeit gegen Geld": Anstelle einer Verlängerung des Förderzeitraumes können auf Grund von Kinderbetreuung oder Schwangerschaft Geldzahlungen bis zur Höhe der zu erwartenden Stipendienleistung beantragt werden, um die zusätzliche Betreuung des Kindes in wichtigen Phasen des Studiums (z. B. Examen, Auslandspraktikum) zu ermöglichen. Die familienbezogene Verwendung der Zuwendungen muss nachgewiesen werden.

Doppelförderung
Eine Doppelförderung durch die Hanns-Seidel-Stiftung und BAföG oder sonstige öffentliche Mittel ist ausgeschlossen.

Ideelle Förderung
Jeder Stipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung ist Mitglied einer an seinem Studienort bestehenden Hochschulgruppe, die von einem Vertrauensdozenten betreut wird. Er ist verpflichtet, an den von der Gruppe organisierten Veranstaltungen teilzunehmen, die politische Informationsveranstaltungen, kulturelle Angebote sowie Diskussionsrunden mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens etc. umfassen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für ein Stipendium bei der Hanns-Seidel-Stiftung sind deutsche Studenten, Studienanfänger und Bildungsinländer aller Fachrichtungen, die als ordentlich Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind oder zum nächsten Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium aufnehmen werden. Studienanfänger müssen zu Förderbeginn immatrikuliert sein.

Ebenso antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Von den Bewerbern wird erwartet:

* überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen
* Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
* eine persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und ein Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung.

Nicht gefördert werden können:

a) Studenten, die
* die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
* in weniger als vier Universitäts- bzw. drei Fachhochschulsemestern die Höchstförderungsdauer nach BAföG erreichen werden
* in Ländern außerhalb der EU bzw. der Schweiz studieren (mit Ausnahme von kurzen Auslandsstudienaufenthalten)

b) Doktoranden, die
* die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
* die für den gleichen Zweck entweder aus anderen Mitteln gefördert werden oder aus öffentlichen Mitteln bereits bis zur Höchstförderungsdauer unterstützt worden sind.

Dauer der Förderung

Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens werden die Bewerber als Stipendiaten in das Probeförderungsjahr (Grundförderung) aufgenommen. Zum Ende dieses Jahres wird anhand von Gutachten und Leistungsnachweisen geprüft, ob die aktuellen Studienleistungen und das gesellschaftspolitische Engagement eine weitere Förderung rechtfertigen. Bei einer positiven Entscheidung wird der Stipendiat in die Hauptförderung übernommen und in der Regel bis zum Erreichen der Höchstförderungsdauer nach BAföG unterstützt.

Mit Abschluss des ersten berufsbefähigenden Examens scheiden die Stipendiaten aus der Studienförderung aus, bleiben jedoch als Altstipendiaten der Hanns-Seidel-Stiftung verbunden.

Hinweise zur Bewerbung

Die nachfolgend genannten Bewerbungsunterlagen sind in nicht gebundener Form in vier separaten Sätzen (ein Satz mit den Originalen und drei Sätze Kopien) einzureichen. Die Umschläge mit den Gutachten sind dem Originalsatz beizulegen. Bitte verzichten Sie weitgehend auf Heftklammern und Folien. Unvollständig eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Universitäts- und Fachhochschulförderung/Journalistisches Förderprogramm für Stipendiaten (JFS)
* unterschriebene Einverständniserklärung (einfach, keine Kopien)
* Bewerbungsbogen mit Lichtbild (Original und drei Kopien)
* tabellarischer Lebenslauf (Original und drei Kopien)
* ausführlicher handschriftlicher Lebenslauf (Original und drei Kopien)
* Einseitiges handschriftliches Exposé über Studien- und Berufsziele (Original und drei Kopien)
* Abiturzeugnis oder Studienberechtigung (beglaubigte Abschrift und drei Kopien)
* Vordiplomzeugnis (beglaubigte Abschrift und drei Kopien), falls vorhanden
* Hochschulscheine, -bescheinigungen (vier Kopien), soweit vorhanden
* Nachweise über Praktika bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (vier Kopien), soweit vorhanden
* Gutachten eines Hochschullehrers bzw. Fachlehrers (bei Studienanfängern) zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation (im verschlossenen Umschlag, Original und drei Kopien)
* Gutachten zur Beurteilung der Persönlichkeit und des gesellschaftspolitischen Engagements (im verschlossenen Umschlag, Original und drei Kopien)

Promotionsförderung:
* unterschriebene Einverständniserklärung
* Bewerbungsbogen mit Lichtbild (Original und drei Kopien)
* tabellarischer Lebenslauf und ausführlicher handschriftlicher Lebenslauf (jeweils Original und drei Kopien)
* Abiturzeugnis oder eine andere Studienberechtigung
* Examenszeugnis (beglaubigte Abschrift und drei Kopien)
* Hochschulzeugnisse (benotete Hauptseminar- und Oberseminarscheine), die im Laufe des Studiums erworben wurden (vier Kopien)
* Ausführliches Exposé zum Promotionsvorhaben (vier Kopien):
o Ausführliche Begründung für die Wahl des Dissertationsthemas
o Ausführliche inhaltliche und methodische Darstellung des beabsichtigten Dissertationsvorhabens
o Arbeits- und Zeitplan bis zur Fertigstellung der Dissertation
o Aktueller Stand der Dissertation mit bisherigen Arbeitsergebnissen
* Eventuell bereits angefertigte Dissertation in einem anderen Fachgebiet
* Sonstige wissenschaftliche Publikationen (Deckblatt mit Hinweis auf Publikationsort/-jahr)
* Gutachten zweier promotionsberechtigter Hochschullehrer, die die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers bestätigen (jeweils im verschlossenen Umschlag). Eines der beiden Gutachten muss von dem Hochschullehrer erstellt sein, der die Dissertation betreut.
* ggf. Immatrikulationsbescheinigung

Kontakt
Universitätsförderung
Dr. Gabriele-Maria Ehrlich
Tel.: 089 1258-330 | Fax: 089 1258-403
E-Mail: ehrlich@hss.de

Fachhochschulförderung und Promotionsförderung
Dr. Rudolf Pfeifenrath
Tel.: 089 1258-302 | Fax: 089 1258-403
E-Mail: pfeifenr@hss.de

Bewerbungsfristen

Es gelten folgende Bewerbungsschlusstermine:
* Studierende an Universitäten: 15. Januar und 15. Juli
* Studierende an Fachhochschulen: 15. Mai und 15. November
* Journalistisches Förderprogramm für Stipendiaten (JFS) für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen: 15. Januar und 15. Juli
* Promotionsstudenten: 15. Januar, 15. Mai und 15. Juli

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