STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT (SDW) – STUDIERENDEN- UND PROMOVIERENDENFÖRDERUNG

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Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
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Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH
im Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
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Alle Stipendien werden fast ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Bei der Vergabe und der Berechnung der Stipendien unterliegt die sdw daher den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Förderung
* Stipendium (Förderhöchstsatz): 855 Euro/Monat
* Studienkostenpauschale (einkommensunabhängig): 300 Euro/Monat
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ein Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 137 Euro/Monat und eine Kinderbetreuungspauschale von monatlich 160 Euro pro Kind gezahlt werden.
Gefördert wird bis zum Ende der Regelstudienzeit. Werden zwei Studiengänge parallel absolviert, wird bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Eine Verlängerung der Förderzeit ist in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich.
Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:
* Zuschläge zum Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthalts
* Reisekostenzuschuss
* Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
* anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
* Übernahme von Council-Gebühren
Informationen zu Studiengebühren
Nach unseren Informationen befreien folgende Hochschulen die Stipendiatinnen und Stipendiaten der 13 Begabtenförderwerke, zu denen die sdw gehört, auf Antrag und ohne weitere Leistungsprüfung von den Studienbeiträgen:
Bayreuth, Universität
Eichstatt, Katholische Universität
Frankfurt/Main, Universität
Heidelberg, Pädagogische Hochschule
Hof, Fachhochschule
Köln, Fachhochschule für Musik
Konstanz, Universität (auf Antrag)
Ludwigsburg, Filmakademie
München, Fachhochschule
Nürtingen-Geislingen, Fachhochschule für Wirtschaft und Umwelt
Passau, Universität
Würzburg, Hochschule für Musik
Zudem können sich sdw-Stipendiatinnen und -Stipendiaten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen der sdw mit ausgewählten privaten Hochschulen um den Erlass von Studiengebühren an folgenden Standorten bewerben:
CDI – Collège des Ingénieurs
Hertie School of Governance
Zeppelin University
Frankfurt School of Finance and Management (hier richtet sich das Angebot gezielt an ausländische sdw-Stipendiatinnen und -Stipendiaten)
Voraussetzungen
* Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz besitzen
* Studierende anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind
* Migrantinnen und Migranten, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben
* deutsche und ausländische Promovierende
Stipendiatinnen und Stipendiaten, die während ihrer regulären Förderzeit für Studien- oder Praxissemester ins Ausland gehen, haben die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine zusätzliche finanzielle Auslandsförderung zu erhalten.
Auslandsaufenthalte oder Forschungsprojekte von Studierenden und Promovierenden, die sich nicht in der regulären Förderung der sdw befinden, können hingegen nicht gefördert werden.
Hinweise zur Bewerbung
Wen suchen wir?
Wir suchen weltoffene, aktive junge Menschen mit Führungspotenzial. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule bzw. Studium erwarten wir
* gesellschaftliches Engagement und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen (z. B. Gremienarbeit an der Hochschule oder die aktive Mitwirkung in Vereinen)
* soziale Kompetenz
* Zielstrebigkeit
* gutes Allgemeinwissen (u. a. umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur)
* Fähigkeit zum vernetzten Denken
* kommunikative Fähigkeiten
Alle wichtigen Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie weitere bedeutende Informationen zu Bewerbungsfristen und dem Bewerbungsverfahren finden Interessierte bei den "häufig gestellten Fragen": FAQ.
Bewerbungsfristen
* Studierende in Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen an anderen Hochschulen: Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters
* Studierende in Bachelor-Studiengängen: Bewerbung bis zum Ende des 2. Fachsemesters
* Studierende in Bachelor-Studiengängen mit anschließendem Masterstudiengang: Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters im BA, wenn direkt nach dem BA ein MA geplant ist
* "Schülerstudierende", die bereits während ihrer Schulzeit Leistungsnachweise an der Hochschule erworben haben: Bewerbung im Abiturjahr
Bei mehreren Studienfächern, die nicht zeitgleich begonnen worden sind, ist die Fachsemesterzahl des Studienfachs relevant, das zuerst aufgenommen worden ist.