Stipendien
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Stipendien Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften

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Donau-Universität Krems
Danube Business School
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
A-3500 Krems
Als Beitrag zur Förderung von Diversität und Chancengleichheit vergibt die Business School Teilstipendien in der Höhe von 30% der Studiengebühr an Mitglieder von Personengruppen, die üblicherweise in Studien unterrepräsentiert sind:

Familien-Stipendium

Für Frauen und Männer während einer Mutter-/Vaterschaftskarenz und in den ersten 3 Jahren des Wiedereinstiegs mit Betreuungspflichten.

Stipendium für Personen mit besonderem Leistungsspektrum und Finanzierungsbedarf

Für Personen mit besonderem Kompetenz- und Leistungsspektrum, denen mangels Einkommen keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist, oder die außergewöhnliche finanzielle Belastungen zu bewältigen haben. Auf Nachfrage sind entsprechende Unterlagen und Nachweise zu erbringen.

Die Stipendien sind nicht für alle Programme der Business School verfügbar und können nicht kombiniert werden. Stipendien werden nur dann vergeben, wenn der/die Studierende keine weitere finanzielle Unterstützung erhält (z.B. Übernahme von Studiengebühren durch das Unternehmen oder andere Fördergeber wie zB WAFF, AMS, etc.). Eine Jury der Business School wählt die/den Empfänger/in des Stipendiums aus. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Förderer

  • Danube Business School

Förderung

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Hinweise zur Bewerbung

Der Weg zum Stipendium

1. Auswahl des gewünschten MBA-Studiums

2. Kontaktaufnahme zur Klärung der Erwartungen an das Weiterbildungsstudium, der Verfügbarkeit von Stipendien für das betreffende Studium sowie Vorabprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

3. Online-Bewerbung: Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente für den Upload im Online-Tool vor. Entsprechende Formulare und Vorlagen finden Sie im Bereich "Downloads" beim jeweiligen Studium. Vermerken Sie im Letter of Intent Ihr angestrebtes Stipendium.

4. Durchführung des Auswahlverfahrens (Bewerbungsgespräch mit der Studienleitung)

5. Zulassung zum Studium

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