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Master Arbeitsrecht für die Unternehmenspraxis (M.A.)

Fact sheet

Abschluss
Master, Master of Arts (M.A.)

Unterrichtssprache
Deutsch

Fachrichtung
Wirtschaft & Recht

Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Leadership, Management, Wirtschaftsrecht

Studienart
Online-Fernstudium

Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zum Führungsalltag – von Vertragsgestaltung über Mitbestimmung bis zu Compliance-Themen. Der Master-Studiengang Arbeitsrecht für die Unternehmenspraxis (M.A.) vermittelt dir umfassende Kenntnisse, um rechtliche Vorgaben sicher in der Unternehmenspraxis anzuwenden – auch ohne juristische Vorkenntnisse.

Du lernst die Grundlagen arbeitsrechtlicher Regelungen kennen, befasst dich mit aktuellen Themen wie New Work und erfährst, wie Betriebsräte und Gewerkschaften die Arbeitswelt mitgestalten. Gleichzeitig entwickelst du deine Kommunikations- und Verhandlungskompetenz weiter – eine wichtige Voraussetzung für wirksames und rechtskonformes Führungsverhalten.

Du schließt dein berufsbegleitendes Studium „Arbeitsrecht für die Unternehmenspraxis (M.A.)“ mit einem staatlich und international anerkannten Master-Abschluss der FOM Hochschule ab.

Voraussetzungen / Zulassung

Du kannst diesen Master-Studiengang an der FOM studieren, wenn du einen ersten Hochschulabschluss hast – zum Beispiel einen Bachelor, Master, ein Diplom, Magister oder Staatsexamen. Auch Abschlüsse von akkreditierten Berufsakademien werden anerkannt.

Dazu brauchst du:
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach deinem Abschluss und
  • eine aktuelle Berufstätigkeit.
Je nach Umfang deines Hochschulabschlusses gilt:
  • 240 ECTS: Du kannst direkt starten.
  • 210 ECTS: Der Einstieg ist möglich, wenn du z. B. eine IHK-Fortbildung oder zusätzliche Studienleistungen nachweisen kannst, die bis zu 30 ECTS ausgleichen.
  • 180 ECTS: Du brauchst zusätzlich den FOM Vorbereitungskurs „Recht“ sowie insgesamt mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Wenn du gerade nicht berufstätig bist, melde dich bei der FOM Studienberatung – wir schauen gemeinsam, wie du trotzdem starten kannst.

Wichtige Termine

Semesterbeginn: März oder September
Semesterferien: Mitte bis Ende Februar und August

Kosten und Gebühren

Studiengebühr: Immatrikulationsgebühr: 1.590,00 Euro, zahlbar in 6 Monatsraten à 265 Euro. Für Teilnehmer mit einem abgeschlossenen oder laufenden Studium bzw. einer anerkannten Fortbildung an einem Institut der BCW-Gruppe reduziert sie sich auf die Hälfte.
Prüfungsgebühr: 850,00 Euro Einmalzahlung (mit Anmeldung zur Abschlussarbeit)
Gesamtkosten: 13.240,00 Euro beinhaltet Immatrikulationsgebühr, Studiengebühr und Prüfungsgebühr

Dauer des Studiums

2 Semester + Masterphase

Karriereperspektiven

Mit deinem Master-Abschluss in Arbeitsrecht für die Unternehmenspraxis (M.A.) eröffnen sich dir vielfältige berufliche Möglichkeiten – in unterschiedlichen Branchen und Unternehmensbereichen. Je nach deinen Interessen und Schwerpunkten kannst du u. a. in folgenden Positionen (m/w/d) und Bereichen tätig werden:

  • Verantwortung in der Arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung
  • Schnittstellenfunktion im HR-Management
  • Beratung im Umgang mit Betriebsrat & Gewerkschaft
  • Verantwortung für Regelkonformität im Unternehmen
  • Gestaltung von New Work und flexiblen Arbeitsstrukturen

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