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Arbeitsrecht & Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M.

Fact sheet

Abschluss
Bachelor, Master of Laws (LL.M.)

Unterrichtssprache
Deutsch

Fachrichtung
Wirtschaft & Recht

Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Personalmanagement

Studienart
Vollzeitstudium

Standorte
Mainz

Kontakt

Ansprechpartner
Studienmanagement Fachbereich Wirtschaft
Anschrift
Hochschule Mainz
Raum A2.14/A2.10
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Der Studiengang Arbeitsrecht und Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M. qualifiziert seine Absolventinnen und Absolventen für anspruchsvolle Führungstätigkeiten in allen Arbeitsrechts- und Personalbereichen. Wichtige Querverbindungen aus den Bereichen Recht und Wirtschaft werden bei diesem Studiengang miteinander verzahnt und gewährleisten ein praxisnahes, attraktives Studium.

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis wird gewährleistet durch Exkursionen (etwa zum BAG in Erfurt) oder Unternehmensbesuche. Außerdem lehren neben den Professoren und Professorinnen unserer Hochschule Dozenten und Dozentinnen aus Personalabteilungen, Arbeitsrichter und Arbeitsrichterinnen und Anwälte und Anwältinnen. Zur Unterstützung der Klausurvorbereitung bieten wir Tutorien durch erfahrene Studierende an.

Darüber hinaus können Sie mit unserem Kooperationspartner die Zertifikate „Compliance Officer mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ sowie „Datenschutzbeauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ zu erheblich ermäßigten Teilnahmekosten erwerben.

Akkreditierung

Der Master Arbeitsrecht und Personalmanagement ist durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen „AQAS“ akkreditiert.

Voraussetzungen / Zulassung

  • Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland abgeschlossenen Studium des deutschen Wirtschaftsrechts oder eines inhaltlich ähnlichen Studiengangs mit mindestens 210-ECTS-Punkten.
    • Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen.
  • Bewerberinnen und Bewerber haben nachzuweisen, dass sie das genannte Studium mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 abgeschlossen haben.
    • Bewerberinnen und Bewerber mit dem ersten juristischen Staatsexamen haben nachzuweisen, dass sie ihr Erststudium mit mindestens der Note befriedigend abgeschlossen haben (juristische Notenskala von 0-18 Punkten: ab 6,50 Punkten). Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerbern, bei deren Studium eine juristische Notenskala (0-18 Punkte) angewendet wurde, ohne dass ein juristisches Staatsexamen absolviert wurde

Wichtige Termine

Studienbeginn: Sommersemester
Brückenmodul: Wintersemester, Bewerbungsfrist 30. Juli

Kosten und Gebühren

Semesterbeitrag: 343€ (inkl. Semesterticket)

Förderungen

Mögliche Stipendien Hochschule Mainz - University of Applied Sciences

Dauer des Studiums

3 Semester

Karriereperspektiven

Der Studiengang Master of Law Arbeitsrecht & Personalmanagement qualifiziert Sie für Tätigkeiten in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Sektor, die durch eine inhaltliche Verknüpfung von arbeitsrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Aufgabenstellungen gekennzeichnet sind und Kompetenzen aus den beiden Bereichen Arbeitsrecht und Personalmanagement umfassen. Entsprechend Ihrer interdisziplinären Ausbildung bestehen mögliche Einsatzgebiete für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Arbeitsrechts- und Personalabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie von Wirtschaftsorganisationen und Verbänden.

Teilnehmer

Das Masterstudium Arbeitsrecht und Personalmanagement ist für Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten rechtswissenschaftlichen (Bachelor Wirtschaftsrecht oder Erstes Staatsexamen) Hochschulabschluss gedacht, die arbeitsrechtliche Grundkenntnisse aufweisen.

Das Studium dient der weiteren Qualifizierung und der Verbesserung der beruflichen Chancen durch einen anerkannten und geschätzten Masterabschluss Master of Law. Es bereitet auf die Übernahme von anspruchsvollen Fach- und Führungsaufgaben in privaten Unternehmen und öffentlichen Betrieben im höheren Dienst vor. Zusätzlich ermöglicht es danach eine weitere wissenschaftliche Ausbildung im Rahmen eines Promotionsstudiums.

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