Die Grundrechte - eine Einführung
Fachartikel 561
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Forschungsbericht
2013
2013
Sprache
deutsch
deutsch
Beschreibung
„Das Recht ist die Form der Macht. Es begrenzt die Macht, wie die Form ihren Inhalt“ – (Rudolf Pannowitz, Schriftsteller).
„Freiheit und Ordnung sind nur dann im Gleichgewicht zu halten, wenn wir dieses Gleichgewicht durch Gesetze stützen“ – (Helmut Schmidt).
Direktor, Prof. Dr. jur. utr., Dr. rer. publ., Siegfried Schwab, Assessor jur., Mag. rer. publ., Kreisverwaltungsdirektor a. D.
Grundrechte sind von der Verfassung dem einzelnen eingeräumte individuelle Rechte oder Rechte, die er mit anderen gemeinsam ausüben kann wie die Versammlungs- und Vereinsfreiheit bzw. die Koalitionsfreiheit. Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht.
Als verfassungsgeschichtlicher Ausgangspunkt für die Idee der Grundrechte wird immer wieder die Magna Charta Libertatum aus dem Jahre 1215 genannt , mit der die englischen Feudalherren von „John ohne Land“ die Anerkennung ständischer Freiheiten und Rechte, insbesondere auch den Schutz vor willkürlicher Verhaftung erwirkten. Bedeutend für die Grundrechtsentwicklung in England waren schließlich die Petitions of Rights von 1628 (Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, keine Steuer ohne das Parlament) und die Bill of Rights von 1689 . Die Grundrechte der Freien wurden im Laufe der Jahrhunderte auf alle Engländer erstreckt. In Frankreich und Amerika war die weitere Entwicklung der Menschenrechte auf den Schutz der Individualsphäre gegenüber der Staatsgewalt gerichtet. Besonders bedeutsam waren die Virginia Bill von 1776 und die Federal Bill of Rights von 1787. Für die geschichtliche Entwicklung der Grundrechte in Deutschland sind schließlich die Ereignisse im Frühjahr 1848 von besonderer Bedeutung. Anfang 1848 griff der europäische Aufruhr auf Deutschland über und gipfelte schließlich in der Märzrevolution. Träger dieser Märzrevolution war das deutsche Bürgertum. Es forderte in erster Linie Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit und die Einrichtung von Schwurgerichten. Am 18. Mai 1848 trat die erst teilweise besetzte Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche zusammen.