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43. Rechtsprechtag - Schutz von Investitionen vor der Staatsgewalt nach den EU bzw. EWR-Grundfreiheiten

Beschreibung


Inhalt


Mit den Römischen Verträgen und dem EWR-Abkommen
wurde ein gemeinsamer Markt geschaffen, in dem der freie Verkehr von
Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital in einunddreissig
europäischen Ländern möglich ist. Ob Dienstleister, Warenproduzenten
oder reine Investoren, der heutige Wirtschaftsteilnehmer benötigt
zunehmend einen Schutz gegenüber dem Staat als Hoheitsträger.
Gleichzeitig muss es dem Staat möglich sein, legitime
Allgemeininteressen zu verfolgen und somit seiner Sozialfunktion
nachzukommen. Ein Kräftegleichgewicht zwischen diesen gegensätzlichen
Anliegen vorzusehen, gestaltet sich oftmals als schwierig. Wie umfassend
und effektiv ist der Schutz von Investitionen vor dem Staat gemäß den
EU- bzw. EWR-Grundfreiheiten nach sechzig Jahren Römischer Verträge und
fünfundzwanzig Jahren EWR-Abkommen? Was bedeutet das allgemeine
Rechtsprinzip der Rechtssicherheit in diesem Kontext? Und was sind die
Auswirkungen der europäischen Grundrechte? Diese Fragen werden im Lichte
der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und des EFTA-Gerichtshofs näher
durchleuchtet.



Dr. Luigi Malferrari ist Mitglied des Juristischen Dienstes der
Europäischen Kommission in Brüssel und vorwiegend im Bereich der
Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit tätig. Seit 2004 lehrt er EU-Recht und
Grundfreiheiten an der Universität Robert Schuman in Strassburg und seit
2013 an der EBS in Wiesbaden. Er war früher Referent am EuGH und
arbeite davor als Anwalt in einer international tätigen Anwaltskanzlei.





Zielgruppe


Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer,
juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie
weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.




Veranstalter

Universität Liechtenstein
Fürst-Franz-Josef-Strasse
9490 Vaduz
Liechtenstein

Kontakt

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